Meldung vom 07.02.2022 Mit der Abfuhr in der Stadt Neustadt a.d.Waldnaab am 14. Februar starten die Sperrmüllsammlungen in den Gemeinden des Landkreises. Bis Ende Juni steuern die Sammelfahrzeuge alle Adressen an, die an die Abfallentsorgung im Landkreis angeschlossen sind. Aufgeladen werden sperrige Möbel und Haushaltsgeräte. Die Termine sind im Abfallkalender 2022 aufgelistet und lassen sich auf diesen Seiten im Menu unter "Abfallkalender" sowie über die Abfall-App auf dem Smartphone abrufen. Von Ende August bis Anfang Dezember findet dann eine zweite Sammlung statt. Es ist also wieder möglich, zweimal im Jahr ohne vorherige Anmeldung Hausrat in der Menge von bis zu zwei Zimmern pro Haushalt am Straßenrand bereit zu stellen.
Die beauftragte Abfuhrfirma lädt beweglichen Hausrat auf. Dazu zählen Polstermöbel, Matratzen, Schränke, Regale, Tische, Stühle und Teppiche sowie Elektrogeräte wie Kühlschränke, Gefriertruhen, Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Nähmaschinen, Fernseher, Drucker oder auch Rasenmäher. Alles Gegenstände die bei einem Umzug auch mitgenommen würden. Dagegen laden die Müllwerker keine fest installierten Bauteile wie Fenster, Türen, Zäune, Decken- und Wandverkleidungen, Laminatböden sowie Heizungsanlagen auf.
Für Elektrogeräte gibt es seit 2016 zudem die Rückgabemöglichkeit im Handel. Große Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer 400 Quadratmeter und Onlinehändler mit einer Lagerfläche größer als 400 Quadratmeter müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen. Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu. Beim Kauf eines Gerätes, muss der Händler ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) zurücknehmen. Das gilt auch, wenn Geräte geliefert werden. Hier sollte der Kunde dem Händler bei Kaufabschluss mitteilen, ob bei Auslieferung ein Altgerät zu entsorgen ist. Kleine Geräte (keine Kantenlänge länger als 25 cm) müssen die Vertreiber unabhängig vom Kauf eines Neugerätes zurücknehmen.
Nach der Erfassung bei der Sperrmüllsammlung oder über die Händler müssen die Elektrogeräte zu Recyclingbetrieben. Werthaltige Metalle und Kunststoffe trennt man voneinander um sie für neue Produkte einzusetzen. Neben den Elektrogeräten sammeln die Abfuhrunternehmen auch Holzmöbel separat vom sonstigen Sperrmüll. Die Hölzer kommen in eine Verwertung für Holzwerkstoffe. So gelangten 2020 mit 2.369 Tonnen (Holz, Metall, Elektrogeräte) mehr als die Hälfte des vom Landkreis erfassten Sperrmülls (insgesamt 4.247 Tonnen) in eine stoffliche Verwertung. Der Rest wird zum Zweckverband Müllverwertung Schwandorf geliefert. Neu in diesem Jahr ist, dass selbst aus diesem Sperrmüll in einer vorgeschalteten Sortieranlage noch verwertbare und heizwertreiche Abfälle abgezogen werden und der nur dabei verbleibende Rückstand in die Ofenlinien des Müllkraftwerks gelangt.
Ein geordnetes Bereitstellen von Sperrmüll erleichtert die Abfuhr und bedeutet für die Müllwerker bei ihrem engen Zeitplan eine enorme Zeitersparnis und Arbeitserleichterung. Das verlief im letzten Jahr recht zufriedenstellend. Den ein oder anderen Wermutstropfen gab es aber leider immer noch. So blieben 16 Sperrmüllhaufen komplett liegen, da hier keinerlei Sortierung stattgefunden hatte und nicht nur Sperrmüll bereitgestellt worden war. In einem Fall gab es ein Bußgeld über 300 € für das Bereitstellen von einer großen Menge unsortiertem Sperrmüll und gefährlichen Abfall. Der Abfall lag hierbei schon lange vor dem Sammeltermin frei zugänglich auf einer Wiese. Die Abfallberater haben auch festgestellt, dass in Orten in denen der Sperrmüll erst am Vortag der Abfuhr geordnet bereitgestellt wurde, sich der Sperrmülltourismus in Grenzen hielt.
Fragen zur Sperrmüllsammlung und -verwertung beantwortet die Abfallberatung unter der Nummer (09602) 793530.