Die bestattungsrechtlichen Vorgaben gewährleisten im Wesentlichen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wichtige Punkte sind dabei der Gesundheitsschutz, die Strafrechtspflege, die Würde des Verstorbenen/der Verstorbenen und das Pietätsempfinden der Allgemeinheit. Die Gemeinden und die Landratsämter als staatliche Verwaltungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass die bestattungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Die Bestattungsverordnung sieht zwar eine Regelzuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden vor, der überwiegende Teil der gängigen Aufgaben innerhalb des Bestattungsrechts ist jedoch direkt den Gemeinden zugeordnet.
Das Sachgebiet 34 steht vor allem in beratender Funktion den Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab zur Verfügung. Darüber hinaus berät das Sachgebiet 34 auch das Gesundheitsamt in Datenschutzfragen bzgl. der Einsichtnahme in den vertraulichen Teil der Todesbescheinigungen.