Das Gesundheitsamt führt Einzel- und Sammelbelehrungen durch. Die Kosten belaufen sich auf 14 € Person bei einer Sammelbelehrung und 28 € bei einer Einzelbelehrung.
Ablauf:
- Sie suchen sich einen Belehrungstermin aus.
- Sie melden sich für einen Belehrungstermin an, siehe:
Hinweis: in Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Anmeldung möglich. - Sie erhalten von uns eine Bestätigung für den Belehrungstermin oder wir verweisen Sie auf einen Ausweichtermin.
- Sie treffen 30 Minuten vor der Belehrung beim Registrierungsschalter ein und führen bei sich:
a) Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
b) Geld für die Bezahlung der Belehrung
c) bei Minderjährigen: Bestätigung der Erziehungsberechtigten - Sie bezahlen die Belehrungsgebühr entweder am Kassenautomaten oder bei der Kreiskasse.
- Sie nehmen an der Belehrung teil und bestätigen uns mit Ihrer Unterschrift, dass bei Ihnen keine Hinderungsgründe für die Ausübung von Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (siehe § 42 IfSG) bestehen.
Eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 09602 79 - 6543 ist erforderlich und schließt die Terminvereinbarung mit ein.