Meldung vom 20.01.2023 Das Landratsamt NEW erinnert alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab an die Beantragung der Vereinspauschale.

Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2023 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist der 1. März 2023 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.
Hier finden Sie den Antrag mit Anlagen für die Vereinspauschale 2023.
Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt,
Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter
sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.