Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Anlagenüberwachung
Erläuterung:
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Mit der IE-RL werden unter anderem detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung gemacht. Seit 02.05.2013 sind die bundesweiten Vorschriften zur Umsetzung der IE-RL in Kraft.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat nach § 52a BImSchG ein Programm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt. Dieses Überwachungsprogramm für IE-Anlagen und die jeweiligen Überwachungsberichte sind im Internet zu veröffentlichen.
Genehmigungs-, Anordnungs- und Abweichungsbescheide
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide):
Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen nach § 4 BImSchG. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.
Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen.
Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu diesen Anlagen gegeben.
Weitere Informationen zur IE-Richtlinie finden Sie im Internet auf den Webseiten der jeweils zuständigen Immissionsschutzbehörden und im BayernPortal unter der URL:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/864738241852