Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde aktuell durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 663) sowie durch § 4 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVBl. 286) geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen das Abstandsflächenrecht, Brandschutz bei Holzbauweise sowie die Behandlung von Bauanträgen. Ebenso werden durch die Änderung die Voraussetzungen für die digitale Bauantragsbearbeitung geschaffen. Der Großteil der Änderungen trat bereits zum 01.02.2021 in Kraft, d.h. diese gelten ab dem vorgenannten Zeitpunkt ohne Übergangsfristen. Lediglich die ebenso eingefügte Fiktionsfrist für Bauvorhaben mit ausschließlicher oder überwiegender Wohnnutzung, welche keine Sonderbauten sind, gilt erst für Bauanträge, die ab dem 01.05.2021 eingereicht wurden.
Detaillierte Ausführungen zu den Neuerungen in der BayBO finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Hier können Sie die neue Fassung der BayBO kostenlos lesen und drucken.
Hier finden Sie die aktuellen Vollzugshinweise des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 25.11.2021.