Meldung vom 10.01.2024 Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Erfolgt durch den Verein keine Vorlage des Verwendungsnachweises, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Der Verwendungsnachweis mit Anlage für den bereits ausbezahlten Energiepreiszuschuss steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite–Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale - Energiepreiszuschuss - Verwendungsnachweis Vereine) zum Download zur Verfügung.
Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss unbedingt per Email an das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab versendet werden.
Hier finden Sie den Verwendungsnachweis mit Anlage für den Energiepreiszuschuss
Für Rückfragen zum allgemeinen Energiepreiszuschuss steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt,
Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter
sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zur Vereinspauschale 2024 finden Sie hier.