Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Abfallarten

Übersicht der wichtigsten Wertstoff- und Abfallarten

Restmüll

Im Landkreis sind folgende Restmüllbehältnisse zugelassen: graue Müllnormtonnen (DIN EN 840 1-6 am besten mit RAL-GZ 951/1 Gütekennzeichen) mit 60l, 80l, 120l, 240l, 770l und 1100l Füllraum (l = Liter).Mülltonnen müssen selbst gekauft werden, besorgen Sie sich bitte in Baumärkten oder den Entsorgungsbetrieben eine eckige Kunststofftonne mit Rädern. Nur diese Tonnen entsprechen der Norm und können mechanisch entleert werden.

Müllgebühren jedes Jahr am 15.02. und 15.08. fällig
Der Landkreis erlässt nur bei Änderungen in der Gebührenhöhe und im Gefäßbestand (An-, Ab-, und Ummeldung) einen neuen Gebührenbescheid für die Abfallgebühren.

Grundstückseigentümer, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen darauf achten, dass die Müllgebühren jedes Jahr bis zum 15. Februar und 15. August auf ein Konto des Landratsamtes eingehen. z.B. IBAN: DE66 7535 1960 0240 0233 25BIC: BYLADEM1ESB. Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die Gebühren vom gemeldeten Konto abgebucht. Änderungen der Bankverbindung bitte umgehend dem Landratsamt schriftlich mitteilen. Bei einer nicht ausführbaren Abbuchung können zusätzliche Bankgebühren anfallen. 
 
       
Restmüllsäcke
Restmüllsäcke des Landkreises können:
a) in Einzelfällen zusätzlich zur Mülltonne oder
b) regelmäßig mit schriftlicher Genehmigung des Landratsamtes anstelle einer Mülltonne benutzt werden, wenn das Grundstück nur von einer Person bewohnt wird.
Die Restmüllsäcke sind bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich.
 
  
 Restmüllmarke für 120 Liter Restmülltonne

Aktuell gültige Marke für die Restmüllabfuhr (120 Liter)

Entleerung der Mülltonnen nur mit gültiger Müllmarke! Die Müllmarke bitte einsenden, wenn Sie eine andere Mülltonne kaufen oder umziehen.


Für jedes bewohnte Grundstück im Landkreis ist die Anmeldung einer eigenen Müllnormtonne durch den Grundstückseigentümer zwingend vorgeschrieben. Eine gemeinsame Nutzung eines Gefäßes für zwei oder mehrere verschiedene Grundstücke (verschiedene Flurnummern) ist nicht zulässig. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bioabfall

Die getrennte Sammlung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus Küche und Garten ist seit Oktober 2017 eingeführt. Die Biotonne wird alle 14 Tage entleert. Nur wer nachweislich alle seine pflanzlichen Bioabfälle selbst kompostiert, braucht keine Biotonne. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind zur Sammlung nur 120 und 240 Liter Normmüllbehälter (DIN EN 840 1-6 am besten mit RAL-GZ 951/1 Gütekennzeichen) zugelassen.  

Biotonnen im Vergleich

Biotonnen im Vergleich: in der Mitte die 120 Liter Biotonne, rechts die 240 Liter Biotonne und links eine 80 Liter Restmülltonne.

Häufige Fragen zur Biotonne:

Was darf in die Biotonne? Hinein können alle pflanzlichen Abfälle aus Garten und Küche (nicht angemachte bzw. ungekochte Obst- und Gemüseabfälle). Wir empfehlen die feuchteren Bioabfälle mit Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne zu geben. (bei Grasschnitt eine Lage Karton in den Tonnenboden legen). Aber keinesfalls Kunststofftüten in die Biotonne geben.

Das kann in die Biotonne:

Pflanzliche Küchenabfälle

· Obst- und Gemüseabfälle, auch Zitrusfrüchte

· Salatreste vor dem Anmachen

· Teebeutel, Kaffeesatz und -filter, kompostierbare Kaffeepads

· Eierschalen und Nussschalen

· Speise-und Lebensmittelreste pflanzlicher Herkunft (vor dem Kochtopf)

· Küchenkrepp und Papierservietten

 

Gartenabfälle

· Rasenschnitt, Heckenschnitt und Laub

· Schnittblumen, Balkon- und Topfpflanzen (ohne Töpfe)

· Kleinere Äste

· Unkraut, Pflanzenreste, Fallobst

· Kleintierstreu (pflanzliche Einstreu, z.B. Stroh)

· Sägemehl und Holzwolle (jeweils unbehandelt)

Sammeln Sie den Bioabfall im Haus in einem geschlossenen Behälter mit Deckel. Dabei feuchte Abfälle möglichst in Küchen– oder Zeitungspapier einwickeln. Papiertüten vom Bäcker oder Gemüsekauf eignen sich gut, kleine Mengen pflanzlichen Küchenabfall für die Biotonne zu sammeln. Den Behälter spätestens nach zwei Tagen in die Biotonne entleeren. Keinesfalls Plastiktüten und kompostierbare Abfallbeutel in die Biotonne geben. In Drogerien und im Versandhandel (Internet) gibt es spezielle Papiersäcke aus braunem Kraftpapier, mit denen sich pflanzliche Abfälle praktisch sammeln lassen und die Biotonne relativ sauber bleibt.

 

Auch in der Biotonne helfen Papier oder Karton (Eierkarton) die Tonne trocken zu halten. Damit vermeiden Sie im Sommer unangenehme Gerüche und im Winter ein Anfrieren der Abfälle in der Biotonne.

 

Ein guter Standort für die Biotonne ist ein kühler Platz im Schatten.

Dann können Gerüche und ein Anfrieren durch Schwitzwasser eher unterbunden werden.

 

 

Das darf nicht in die Biotonne

 

· Speise-und Lebensmittelreste tierischer Herkunft, verpackte Lebensmittel

· Suppen, Soßen und sonstige Flüssigkeiten

· Fette und Speiseöle

· Kunststoffverpackungen und Plasiktüten

· Kompostierbare Folientüten und Folienverpackungen

· Zeitschriften; Prospekte

· Erdaushub

· Holz-, und Kohlenaschen, Grillkohle

· Mineralische Tierstreu

· Tierkadaver und Fäkalien

· Papiertaschentücher und Windeln

· Staubsaugerbeutel, Kehricht

· Haare

Keinesfalls die Bioabfälle in Plastiktüten oder den biologisch abbaubaren Kunststofftüten in die Biotonne geben!

Wird die Sammlung über Grüngutcontainer und Grüngutsammelstellen durch die Einführung der Biotonne eingestellt? Nein, die Gartenabfallsammlung bleibt bestehen. Eigenkompostierer, die eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhalten, dürfen keine Gartenabfälle anliefern (Ausnahme sind größere Äste, die nicht selbst kompostiert werden können). 

Ich habe bisher schon sämtliche pflanzlichen Abfälle selbst kompostiert und dies auch dem Landratsamt mitgeteilt. Muss ich etwas unternehmen? Nein, die Eigenkompostierer können dies bleiben, sofern alle kompostierbaren pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück selbst verwertet werden. 

Es besteht zu jeden Monatswechsel die Möglichkeit, mit dem Vordruck "Meldeformular Restmüllabfuhr und Bioabfallentsorgung" die Eigenkompostierung zu widerrufen und künftig eine selbst beschaffte Biotonnen entleeren zu lassen.    

Was ist, wenn ich pflanzliche Küchenabfälle im Garten selbst kompostiere und meine Gartenabfälle zum Grüngutcontainer bringe? Es muss eine Biotonne angeschafft werden. Sie muss aber nicht immer zur Entleerung bereit gestellt werden. Und es  wird die Abfallentsorgungsgebühr inklusive Bioabfallentsorgung berechnet, da mit den Grüngutcontainern das Verwertungssystem des Landkreises benutzt wird. Wir empfehlen, die Biotonne dann für kleinere Mengen Grasschnitt oder Laub zu nutzen.  

 

Sperrmüll

Für die Sperrmüllabfuhr gibt es zwei Abfuhren im Jahr zu festen Terminen. Es kommen jeweils drei Entsorgungsfahrzeuge, eines für Holzmöbel, ein weiteres für Haushaltsgeräte und ein Fahrzeug für den nicht verwertbaren Hausrat (Teppiche, Matratzen, sperrige Möbel und große Haushaltsgeräte) 

Hinweise zur Sperrmüllsammlung:

Sperrmüll ist Hausrat aus Privathaushalten, der aufgrund seiner Sperrigkeit, Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passt, jedoch nicht länger als 2 Meter und schwerer als 50 Kilogramm ist. Größere Schränke bitte nur grob zerlegen und längere Teppiche einmal teilen. 

Entsorgt wird pro Haushalt die Menge von bis zu zwei Zimmern! Sollte es Unklarheiten geben, rufen Sie uns bitte vor den Sammlungen an (Telefon 09602/793530). Die kostenlose Sperrmüllabfuhr setzt eine angemeldete Mülltonne voraus. 


Das Sortieren bzw. Auseinanderpflücken einzelner Sperrmüllgegenstände aus ordnungswidrigen Haufen ist nicht Aufgabe der Müllwerker!

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des Sperrmüllhaufens trägt der Bereitsteller. Daher werden wilde, dass bedeutet unsortierte oder nur teilweise aus Sperrmüll bestehende Haufen nicht nachsortiert bzw. abgeholt sondern müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.


Zusätzlicher Hinweis: Brauchbare Gegenstände (insbes. Elektrogeräte und Möbel) können auch zu den Werkhöfen Weiden (Telefon 0961/21024) oder Vohenstrauß (09651/924724) gebracht bzw. von dessen Mitarbeitern abgeholt werden.

Ganzjährig können Elektrogeräte jeder Größe bei den vier Elektroschrott-Sammelstellen kostenlos abgegeben werden!  

Beispiele für Sperrmüll:

  • Holzmöbel,
  • Metallmöbel,
  • Matratzen,
  • Teppiche, Teppichböden,
  • Federbetten
  • Herde und Zimmeröfen (vorher Öl entfernen)
  • Fernseher, Computer, Drucker,
  • Staubsauger,
  • Hifi-Geräte,
  • Kaffeemaschinen
  • Kinderwagen und Fahrräder
  • haushaltsübliche Kühlschränke und Gefriertruhen (dafür sind keine Entsorgungsmarken mehr erforderlich) 
  • Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler
  • Gartenmöbel und Regenfässer
     

Folgende Abfälle gelten nicht als Sperrmüll:

  • nicht-sperrige Abfälle, auch wenn diese in größeren Behältnissen bereitgestellt werden, z.B. Tapeten (diese in die Restmülltonne),
  • Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen, wie z.B. Fenster, Fensterrahmen und –bleche, Rollläden und Türen, Türrahmen, Decken– und Wandverkleidungen sowie Laminatböden (Glas zu Entsorgungsunternehmen bzw. einzelne Scheiben in die Restmülltonne; Holz und Kunststoff zur Müllumladestation),
  • Farbeimer aus Kunststoff (entleert in den Gelben Sack),
  • Gegenstände, die länger als 2 m sind (evtl. zerlegen oder zu Entsorgungsunternehmen bzw. Schrotthandel),
  • Bauschutt, Erde und Steine (zur Bauschuttverwertung),
  • Keramikwaschbecken und WC´s (zur Bauschuttverwertung),
  • Altpapier und Kartonagen (Container oder Blaue Tonne)
  • Problemmüll wie Farben, Lacke usw. (zur Problemmüllsammlung),
  • Fässer oder sonstige Behälter mit einem Volumen von mehr als 50 l (Metall zum Schrotthandel; Kunststoffe verschenken oder zu Entsorgungsunternehmen),
  • Zäune, Tierställe oder Dachrinnen (Metall zum Schrotthandel; Holz zur Müllumladestation),
  • Autoteile (Schrotthandel) und Reifen (zur Problemmüllsammlung oder zur Reifenhändlern),
  • Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft (zu Entsorgungsunternehmen),
  • Nachtspeicheröfen (Information Tel. 09602/ 793530),
  • Heizungsanlagen: Schrotthandel,
  • Komplette Wohnungsauflösungen

Grüngut (Gartenabfälle)

Grüngut:
Sammlung über Container in den Gemeinden, von Ende Februar 2022 (je nach Wetter, bitte noch die Gemeindenachrichten beachten) bis Mitte November für Gartenabfälle wie Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt; Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung erhält, darf nur größere Äste einwerfen!

Grüngutsammlung - Hinweise

Wertvoller Humus aus Kompost 
Für die Grüngutsammlung stehen im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab die Gartenabfallcontainer Ende Februar bis Mitte November bereit.  Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden. Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub, Gras- und Heckenschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz.  Das Landratsamt wirbt für die Kompostierung im eigenen Garten. Denn Gartenabfälle gibt es eigentlich nicht. Das Verrotten von Pflanzenresten ist Recycling in Vollendung. Es entsteht mit Humus ein Dünger, der den Gartenboden mit Nährstoffen versorgt, die Wasserspeicherung erhöht und den Boden lockert. Die Krume wird von Jahr zu Jahr fruchtbarer. 
Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung gibt die Abfallberatung, Telefon (09602) 793530 gerne Auskunft.

Papier und Karton

Papier und Karton:
Papiersammlung über 170 Container; zusätzlich gibt es die blauen Papiertonnen von Entsorgungsbetrieben

Verpackungen (Gelber Sack)

Verpackungen (Gelber Sack): 
Monatliche Abholung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Verbundstoffen (z.B. TetraPak); Der Grüne Punkt bedeutet: beim Kauf von Verpackungen ist bereits für die Sammlung und Verwertung bezahlt!

Hinweise zur Sammlung Gelber Säcke

Der Gelbe Sack für Verkaufsverpackungen

Seit der Einführung des "Gelben Sackes" im Land­kreis Neustadt a. d.Waldnaab  besteht hier ein Sammel-, Entsorgungs- und Verwertungssystem für Verpackungen, das von sogenannten dualen Systemen or­ganisiert, finan­ziert und somit weit­ge­hend unab­hängig von der kommu­nalen Abfallwirt­schaft betrieben wird. Im Landkreis haben die dualen Systeme das Unternehmen Bergler in Weiher­hammer, Telefon (09605) 92020 beauftragt, Gelbe Säcke zu sammeln. Dieses Unternehmen ist auch Ansprechpartner für auf­tretende Fragen und Probleme.

Der "Gelbe Sack" ist kein Sammelsystem für Plastik allge­mein! Er erfasst nur Verkaufsver­packungen aus Leicht­stoffen! In den "Gelben Sack" sollen daher nur Verpackungen aus: 

Kunststoff

Becher (Aludeckel abtrennen), Flaschen, Folien, Schalen, Tragetaschen, Styroporverpackungen, pinselreine Farbeimer (Dispersionsfarben)

Verbundmaterial

Milch- und Safttüten (z.B. Tetrapak, bitte zusammen drücken), Verbundverpackungen diverser anderer flüssiger Lebensmittel, Vakuumverpackungen für Kaffee 

Aluminium

Lose Deckel von Joghurt- und Sahnebechern, Alufolien und -schalen, Aluminium aus Schokoladenverpackungen, papier- oder kunststoffbeschichtetes Alu wie Bonbonpapier oder Tablettenverpackungen (Blister)

Gelbe Säcke erhalten Sie bei der Abholung der vollen Säcke. Befestigen Sie an einem Sack einen Zettel mit der Aufschrift: "Gelbe Säcke benötigt”. Dieser Haushalt wird dann bei der Ab­holung mit neuen Säcken versorgt. In den Ge­meinden liegen Gelbe Säcke in Bäckereien, Metz­gereien und Lebensmittelgeschäften aus. Adressen sind bei dem Entsorger, Telefon (0 96 05) 92 02 0 zu er­fragen!   

Nicht in den "Gelben Sack" sollen:  Kunststoffe, die nicht als Verpackungen dienten und so­mit in die Mülltonne gehören (z.B. Plastik­eimer und -wannen, Spielzeug, Badeschuhe, Ab­deckfolien, Styro­porplatten aus Isolierungen oder Deckenverkleidungen, Gießkannen, Kunststoff­schläuche, Schaumstoffmatten) Wertstoffe, die über andere Sammelsysteme er­fasst werden (z. B. Dosen und Kronkorken, Papier und Karto­nagen, Behälterglas, Grüngut, Problem­abfälle wie Batterien oder Spraydosen mit Inhalt) Restmüll,  der in die Mülltonne gehört (z.B. ver­schmutztes Papier, Gummi, Speiseabfälle, Christbaumnetze, Strohballen- und Heuschnüre, Glüh­birnen, PVC-Reste, Windeln, Disketten und Videokassetten)   

Die Abfuhr erfolgt gebührenfrei einmal im Monat. Be­denken Sie, dass Sie bereits beim Kauf von Verkaufsverpackungen für die Entsorgung der anfallenden Verpackung bezahlen!  Platzieren Sie die "Gelben Säcke" bitte am je­weiligen Ab­fuhrtermin um 6 Uhr morgens an der Stelle, an der Sie sonst die Restmülltonne bereit­stellen. Bitte geben sie die Verpackungen nur gereinigt in den Gelben Sack. Verschmutzte Verpackungen lassen sich nicht verwerten und deren Entsorgung verursacht zu­sätzliche Kosten.

Eine Leerung Gelber Tonnen im Landkreis Neustadt a.d. Walkdnaab erfolgt nicht. Dies hauptsächlich wegen der wesentlich besseren Wertstoffqualität in der Sammlung über Säcke (Säcke fast durchsichtbar) und der Sammelfahrzeuge (Erfassung entweder mit Schüttung für Tonnen oder eine offene Schüttung). 

Glas und Dosen

Glas und Dosen:
171 Containerstandplätze für Weiß-, Grün-, und Braunglas sowie Dosen. 
Sofern nichts anderes angegeben, Einwurf nur werktags von 8 bis 19 Uhr. Das Einwerfen an Sonn-und Feiertagen ist grundsätzlich verboten.

Problemmüll (gefährlicher Abfall)

Problemmüll:
Abfälle, die gesundheitsgefährlich oder umweltschädigend sind und deshalb zweimal jährlich mit dem Giftmobil gesondert entsorgt werden müssen.

Beispiele von Problemmüll

Beispiele für Problemmüll


Hinweise zur Problemmüllsammlung

In jeder Gemeinde 2 Sammlungen pro Jahr

Annahme von kleinen Elektrogeräten!

Bei der Verwendung von Chemikalien bleiben oft Reste übrig. Auch kleine Mengen können - in falschen Händen oder unsachgemäß entsorgt - großen Schaden anrichten. Deswegen ist die Entsorgung von Chemikalien über die Mülltonne oder den Ausguss verboten. Bei unsachgemäßer Entsorgung gelangen die Stoffe in die Umwelt, wo sich die Schadstoffe zu gefährlichen Mengen anreichern und zu stärkeren Chemikalien verbinden. Unbekannte Flüssigkeiten und Pulver können am Giftmobil untersucht werden. Auch Elektrogeräte enthalten meist Schadstoffe. Kleine Geräte sammelt der Landkreis deshalb im Rahmen der Problemmüllsammlung, große Elektrogeräte als Sperrmüll. 


Zu den kostenlosen Problemmüllsammlungen sind in den letzten Jahren durchschnittlich 3.000 Personen gekommen. Sofern Sie Ihren Problemmüll nicht zum jeweiligen Termin in Ihrer Gemeinde abgeben können, ist dies selbstverständlich in jeder anderen Gemeinde des Landkreises möglich!

Die Fachleute des Giftmobils können auch Flaschen und Dosen mit unbekannten Inhalten untersuchen. 

Folgende Arten von Problemabfall können in haushaltsüblichen Mengen zu den angegebenen Terminen an den jeweiligen Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Größere Mengen (ab 10 Liter Einzelgefäße oder Mengen, die nicht mehr in einen Kofferraum passen) bitte vorher mit der Abfallberatung absprechen: 

Haushaltschemikalien z.B.:

  • Desinfektionsmittel,
  • Reinigungsmittel,
  • Bohnerwachse,
  • Möbelpflegemittel,
  • Fleckentferner,
  • Lederpflege- u. Schuhputzmittel,
  • Imprägniermittel,
  • Entkalker,
  • Nagellackentferner,
  • Kosmetika und Körperpflegemittel


Chemikalien aus Auto und Garage:

  • Autopflegemittel,
  • Unterbodenschutz,
  • Autobatterien,
  • Bremsflüssigkeit,
  • Ölfilter (bis zu 5 Stück),
  • Altreifen von PKW in geringer Stückzahl und gegen Gebühr (je Pkw-Reifen ohne Felge zur Zeit 2,50 € und mit Felge 4,50 €)

Schadstoffhaltiges aus Hausbau und Hobby, z.B.:

  • Farben und Lacke (eingetrocknete Dispersionsfarbe kann in die Mülltonne gegeben werden, die leeren Kunststoffeimer kommen in den Gelben Sack),
  • Klebstoffe,
  • Dichtungsmassen (unausgehärtet),
  • Montageschäume (unausgehärtet),
  • PUR-Schaumdosen –auch leere-. (Ab 12 Dosen bei der PDR kostenfreie Abholung anfordern. Tel.: freecall 0800 7836736)
  • Chemikalien (Säuren, Laugen, Beizen),
  • Holzschutzmittel,
  • Pflanzenschutzmittel (landwirtschaftliche Mengen vorab telefonisch unter 09602 793530 anmelden),
  • Lösungsmittel,
  • Schmierfette

Sonstiges:

  • kleine Elektrogeräte wie Handys, Rasierer, Telefone, Bohrmaschinen Uhren etc.
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Quecksilberthermometer,
  • Altmedikamente,
  • Batterien und Akkus (Handyakkus),
  • geringe Mengen an Heizöl (bis zu 20 Liter, mit dem Behältnis abgeben),
  • Spraydosen und Behälter mit Resten der oben genannten Stoffe,
  • einzelne Pulverfeuerlöscher  

Nicht angenommen werden:

  • leere bzw. pinselreine Behälter (Dosen, Flaschen, Eimer, Tuben etc.) der oben genannten Stoffe (bitte in die Dosencontainer, Glascontainer oder in den Gelber Sack geben)
  • Motoröl (bei Neukauf oder Vorlage des Kassenbons zurück an Händler oder Tankstelle, ansonsten zu Entsorgungsfirmen) und ausgetropfte Ölbehältnisse (Rückgabe bei Händlern)
  • Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper
  • Produkte aus Asbestzement (z.B. Eternit  bis zu Menge eines PKW-Anhängers verpackt zu Deponien Kalkhäusl / Weiherhammer sonst zur Deponie Steinmühle / Tirschenreuth; vorher telefonisch anmelden: Telefon 09605/1415 für Kalkhäusl und Telefon 09633/92319316 für Steinmühle)
  • Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft (diese zu Entsorgungsbetrieben)
  • Zement- und Fliesenkleberreste (Bauschuttrecycling)
  • ausgehärtete Dichtungsmassen, Kleber oder Montageschäume (Restmülltonne)
     

Bei Fragen bitte die Abfallberatung, Bürgertelefon (09602) 793530 anrufen. Auf keinen Fall dürfen Problemabfälle vor oder nach der angegebenen Zeit an der Sammelstelle abgestellt werden. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

 

Bauschutt

Bauschutt

Abfälle vom Bau, die in Bauschuttrecyclinganlagen verwertet werden oder nur deponiert werden können (Asbestzement, Dämmstoffe).

Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen
Rigips und Zementplatten verursachen hohe Kosten
 

Im Landkreis entstehen jedes Jahr bei Bau- und Abbruchtätigkeiten knapp 16.000 Tonnen Bauschutt. Im Bau- und Renovierungsstress denkt man oft nicht an die Entsorgung, unsortierter Bauabfall oder unüberlegter Materialkauf können aber wesentlich höhere Kosten verursachen. Bei Fragen gibt die Abfallberatung unter  (09602) 793530 gerne Auskunft. 

Alle verwertbaren Bauabfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz recycelt werden. Eine Deponierung ist nur mehr die Ausnahme. Das Bauschuttrecycling ist auch preislich günstiger, sofern die Baustellenabfälle nicht verunreinigt sind. Zum Recycling eignen sich Betonbruch, Ziegel, Asphalt, Fliesen, Putz-,  Mörtel- und Keramikabfälle sowie Rigips und Porenbeton (Ytong). Es dürfen darunter keine Kunststoffabfälle, Hölzer, Metalle, Problemmüll, oder unverwertbare Baustoffe wie mineralische Dämmstoffe oder Eternitplatten enthalten sein. Letztere können wegen ihrer Inhaltsstoffe (gesundheitsgefährdend) nur deponiert werden. 

Liefern Sie zur Bauschutt, Porenbeton, Rigips oder Asphalt immer getrennt an. Nur damit gewährleisten sie eine einfache, hochwertige und kostengünstige Verwertung der einzelnen Baustoffe.

Bei vermischten Baustellenabfall müssen auch die Containerdienste oder Bauschuttverwerter vor der Verwertung diese Materialien aussortieren, eine Leistung die entsprechend zu bezahlen ist. Verwertbarer Bauschutt kostet direkt bei den Verwertungsanlagen ca. 14 bis 20 Euro die Tonne, verunreinigter Bauschutt weit mehr als 100 Euro für die Tonne. Im Landkreis gibt es mit den Firmen Bergler in Troschelhammer, Hartinger in Kleinschwand sowie Hierold in Moosbach und Erpetshof drei Betriebe für Bauschuttrecycling bei denen direkt angeliefert werden kann. Daneben kennen die Containerdienste und Baufirmen die Entsorgungswege. In den Bauschuttrecyclinganlagen entstehen geprüfte, schadstofffreie Baustoffe. Nur diese überwachten Baustoffe dürfen für Unterbauten und Tragschichten sowie im Wegebau verwendet werden. Sie haben die technischen Eigenschaften für richtige Verdichtung, hohe Wasserdurchlässigkeit und Schadstofffreiheit. Eigenes Abbruchmaterial ohne eine Materialuntersuchung darf also nicht für neue Bauwerke oder Ausbesserungsflächen eingesetzt werden. 

Bereits bei der Planung sollte man an die Kosten bei der Entsorgung denken. Bauabfälle fallen vor allem dann ins Gewicht wenn sie schwer oder untrennbar miteinander verbunden oder gefährlich (Bsp. Dämmstoffe) sind, zuzüglich des Transports und eventuell der Containergestellung.

Zementfaserplatten werden wieder vermehrt als Dachabdeckung oder Fassadenverkleidung verbaut. Obwohl die neuen Werkstoffe kein Asbest enthalten und auch sonst umweltverträglich sind, ist die Entsorgung schwierig. So kann der Bauschuttverwerter nicht unterscheiden, ob es sich um asbesthaltiges oder asbestfreies Material handelt. Auch bei einem Kaufbeleg oder einer Materialanalyse kann der Verwertungsbetrieb die Zugehörigkeit zum angelieferten Material anzweifeln. Derzeit können asbestfreie Dach- und Fassadenplatten nur wie belasteter Faserzement auf Deponien entsorgt werden. Dafür ist ein höherer Entsorgungspreis und die Verpackung der Platten in Big-Bags einzukalkulieren. Annahmestelle für Dämmstoffe und Eternitplatten ist die Deponie Steinmühle im Landkreis Tirschenreuth. Bei Kleinmengen (bis zu einem einachsigen Pkw-Anhänger) kann auch die Deponie Kalkhäusl bei Mantel angefahren werden.

Bei Dämmstoffen und Eternit handelt es sich um gefährliche Abfälle, die nur verpackt angeliefert werden dürfen. In Kalkhäusl ist nur Kleinmengenanlieferung möglich, da dort nicht mehr abgelagert wird, sondern der Landkreis die Abfälle in Containern für den weiteren Transport nach Steinmühle sammelt. In Kalkhäusl liegt der Entsorgungspreis damit auch mit 155 Euro pro Tonne (bzw. für Dämmstoffe 155 Euro pro Kubikmeter) höher als in Steinmühle.

Link zur Deponie Steinmühle, hier erfahren Sie die Preise und Öffnungzeiten:

https://www.awz-tir.de/deponie

Terminvereinbarung und Hinweise zur Verpackung  telefonisch unter (09633) 923 193 16 für die Deponie Steinmühle und über (09605) 1415 für Kalkhäusl.

Elektroschrott

Elektrische Altgeräte sammelt der Landkreis wegen ihrer Wertstoffe und schadstoffhaltiger Bauteile gesondert über vier Sammelstellen

Eschenbach: bei Omnibus Zwicker, Pressather Str. 60A, Telefon 0170 4464008,

geöffnet Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

Pleystein:  Landmaschinen Hanauer, Lohma 19; 

Öffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr!

Weiden:​ Bergler GmbH Metallhandel-Recycling in Weiden, in der Max-Planck-Str. 5 (Nähe neuer Volksfestplatz), Telefon (0961) 31250;

Öffnungszeiten Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr.

Windischeschenbach: Fa. Kraus, Färberstraße 3 (Ortsteil Neuhaus), Telefon (09681) 92050;

Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 7.30 bis 17.00 Uhr.

Große, sperrige Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke werden auch bei Sperrmüllsammlungen abgefahren.Kleine Geräte bis zur Größe eines Toasters (z.B. Telefone, Akkuschrauber, Bohrmaschinen, elektrische Uhren, Notebooks) können auch bei den Problemmüllsammlungen abgegeben werden.

Alle aufklappen
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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