Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.

Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrags bei Vollzeitmaßnahmen und zum einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Sie über den Link http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7666473417

 

Über den Link "AFBG-Online" haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zustellen. Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare, Merkblätter und Berechnungsbeispiele finden Sie außerdem über den weiteren Link "Aufstiegs-BAföG". Dort können Sie unter „Antragstellung“ auch das je nach Ausbildungswunsch und Ausbildungsort für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfahren.

Kontakt:

Frau Bodenmeier 09602/79-2240 ausbildungsfoerderung@neustadt.de
Frau Scharf 09602/79-2250 ausbildungsfoerderung@neustadt.de
Frau Pittner 09602/79-2260 ausbildungsfoerderung@neustadt.de
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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