Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Wohngeld

Wohngeld dient zur wirtschaftlichen Sicherung von Wohnraum und wird als Zuschuss gezahlt.

Dabei wird unterschieden zwischen

Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum und
Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens aller im Haushalt lebender Personen und der Miete bzw. Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die erforderlichen Formulare sind bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder im Landratsamt erhältlich. Außerdem können sie hier heruntergeladen werden.

In der Regel wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt, bei Erstanträgen grundsätzlich ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag erforderlich, der frühestens zwei Monate vor Ablauf der vorherigen Bewilligung gestellt werden kann. 

Das Wohngeld kann bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes, bei den Wohnsitzgemeinden oder per Post beantragt werden. Die hierfür erforderlichen Vordrucke sind über die Homepage des Landratsamtes erhältlich.


Wichtiger Hinweis

Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind von Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistungen berücksichtigt worden sind. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle des Landratsamtes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, auf welcher auch ein vorläufiger Wohngeldrechner eingestellt ist, der den Rechtsstand nach der Wohngeldreform 2023 berücksichtigt.

Für Sie zuständig:

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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