Die Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes stellt einen Beitrag dazu dar, übertragbare Krankheiten zu vermeiden. Grundlage stellen dabei das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), die Bayerische Hygieneverordnung (Mai 2006) und die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) dar.
Arbeitsfelder des Gesundheitsamtes sind vor allem die
- Überwachung der Trinkwasserversorgung
- Hygieneüberwachung von Bädern, Badeseen und Flüssen
- Hygiene in Betrieben und Einrichtungen
- Hygiene in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
- Mitwirkung in Verwaltungsverfahren (Bearbeitung hygienischer Fragestellungen)
Letzte Aktualisierung: 26.07.2022