Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Amtsblätter

Das Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab erscheint in der Regel einmal monatlich oder bei Bedarf. Ab Jahrgang 2009 werden alle Amtsblätter hier als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Das jeweils aktuelle Amtsblatt kann zudem zu den üblichen Öffnungszeiten in der Poststelle (Gebäude C, Am Hohlweg 2, Ebene 3, Zimmer Nr. C 311) eingesehen werden.

Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der externen Beiträge übernimmt der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab keine Verantwortung.

Aktuelles Amtsblatt

Amtsblatt Nr. 05 vom 23.05.2023

Inhaltsübersicht

  • Nachruf Verena Ebnet
  • Nachruf Johann Eckert
  • Nachruf Monika Faltenbacher
  • Haushaltssatzung 2023 des Abwasserzweckverbandes Pirk-Schirmitz
  • Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Mantel und Weiherhammer
    Vollzug des
  • Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG); Errichtung einer Verbundwasserleitung vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter Pirk-Schirmitz (Süd-Ost-Verbund) in den Gemeindegebieten der Gemeinde Etzenricht, der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf., der Gemeinde Schirmitz und der Gemeinde Pirk durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe, Mähringer Straße 7, 95643 Tirschenreuth
  • Kommunale Abfallwirtschaft; Veröffentlichungen von Satzungen des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (ZMS); Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 6/2023 vom 16.05.2023 (Seite 51)

Hinweise zum Einreichen von Dokumenten zur Veröffentlichung im Amtsblatt

Dokumente, welche im Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab erscheinen sollen, können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden:

amtsblatt@neustadt.de

Bitte beachten Sie, dass es sich beim im Anhang beigefügten Dokument um ein zulässiges Dateiformat handelt. Die zulässigen Dateiformate, die das Landratsamt entgegennimmt, finden Sie hier im Impressum. Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt darauf hin, dass veraltete Dateiformate (beispielweise die seit 2007 veralteten .doc-Dokumente) möglicherweise nicht empfangen werden können.

 


 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
+49 9602 79-1040 +49 9602 7997-1040 B 208 swinderl@neustadt.de

Sabrina Winderl

Zimmer: B 208
Telefon: +49 9602 79-1040
Fax: +49 9602 7997-1040
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Bauamt rechtlich und technisch sowie Grundsicherungs- und Wohngeldstelle 

Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr                                  

Mittwoch geschlossen


Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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