Das Gesundheitsamt nimmt neben der Aufsicht über die Heilberufe und im Bereich der Hygieneüberwachung weitere Überwachungsaufgaben wahr, beispielsweise
- im Rahmen der Heimaufsicht (FQA)
- im Betäubungsmittelverkehr, z.B. beim Umgang mit Betäubungsmitteln in Apotheken, bei Ärzten und in Krankenhäusern.
Letzte Aktualisierung: 05.09.2017