Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für die Ortsteile Altentreswitz und Kößing; Einleiten von Mischwasser aus der Entlastungsanlage in den Vorflutgraben zur Pfreimd und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Pfreimd und den Voflutgraben zur Pfreimd; hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; Bekanntmachung
Az.: 43-641/23-412
Vollzug der Wassergesetze;
Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für die Ortsteile Altentreswitz und Kößing;
Einleiten von Mischwasser aus der Entlastungsanlage in den Vorflutgraben zur Pfreimd und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Pfreimd und den Voflutgraben zur Pfreimd;
hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; Bekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
- Erläuterungsbericht mit Berechnungen
- Lageplan 1 RWNetz Altentreswitz
- Bestandslageplan Altentreswitz Koessing
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig.
Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Stadt Vohenstrauß übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus.
Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der von der Stadt Vohenstrauß vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext der Bekanntmachung, Nrn. 1 und 2) entnommen werden.
Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Parkstein; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem RÜB Nr. 1 – Gewerbegebiet „Nord-Ost“ in einen Vorluftgraben zur Dürrschweinenaab; hier: Tektur; Bekanntmachung
43-641/23-132
Vollzug der Wassergesetze;
Abwasserbeseitigung des Marktes Parkstein;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem RÜB Nr. 1 – Gewerbegebiet „Nord-Ost“ in einen Vorluftgraben zur Dürrschweinenaab;
hier: Tektur; Bekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:
Unterlagen:
- Erläuterungsbericht Tektur RRB Nordost
- Lageplan Einzugsgebiet 1: 5000
- Lageplan Einzugsgebiet 1:10000
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig.
Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus.
Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der von der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext der Bekanntmachung, Nrn. 1 und 2) entnommen werden.
Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Moosbach für den Ortsteil Ragenwies; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Ragenwies in den Brandbach und von über die Regenwasserkanalisation abgeleitetem Niederschlagswasser (Trennsystem) in den Brandbach; Hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; Bekanntmachung
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Internet des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab gemäß Art. 27a BayVwVfG;
Az.: 43-641/23-375
Vollzug der Wassergesetze;
Abwasserbeseitigung des Marktes Moosbach für den Ortsteil Ragenwies;
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Ragenwies in den Brandbach und von über die Regenwasserkanalisation abgeleitetem Niederschlagswasser (Trennsystem) in den Brandbach;
Hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; Bekanntmachung
Unterlagen:
- Zusammenstellung der Einleitungen
- Erläuterungsbericht mit Berechnungen
- Veröffentlichungstext der Bekanntmachung
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen als Vorabinformation und sind nicht vollständig.
Die kompletten Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an den Markt Moosbach übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus.
Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der von dem Markt Moosbach vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext der Bekanntmachung, Nrn. 1 bis 3) entnommen werden.