Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Kostenfreiheit des Schulweges

Die Beförderung auf dem Schulweg richtet sich nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und die Verordnung über die Schülerbeförderung.

Kostenfreiheit des Schulwegs erhalten Schülerinnen und Schüler (öffentlicher bzw. staatlich anerkannter)

  • Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10,
  • Realschulen,
  • Wirtschaftsschulen bis Jahrgangsstufe 10,
  • Berufsschulen (beim Besuch des Vollzeitunterrichtes des Berufsgrundschul-/Berufsvorbereitungsjahres),
  • Berufsfachschulen bis Jahrgangsstufe 10
     

Voraussetzung:

  • Schulweglänge in eine Richtung mehr als 3 km,
  • nächstgelegene Schule, d.h. diejenige Schule der gewählten Schulart und Ausbildungsrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann. Wir geben Ihnen gerne bereits vor der Anmeldung an der Schule Auskunft über die nächstgelegene Schule in Ihrem speziellen Fall!

Antragstellung:

Mit dem Erfassungsbogen kann die Übernahme der Fahrtkosten beantragt werden. Der Erfassungsbogen ist von der Schule bestätigt vor Beginn des Schuljahres beim Landratsamt einzureichen. Erfassungsbögen sind bei allen Schulen oder beim Landratsamt erhältlich.

Das Landratsamt bietet auch den Service des Online-Antrages an, der ein bequemes Ausfüllen der notwendigen Änträge von zuhause aus ermöglicht (Schulantrag Online). Dieser Erfassungsbogen ist grundsätzlich einmalig zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen der im Erfassungsbogen angegebenen Verhältnisse dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind und bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen die ausgehändigten Fahrtberechtigungen sofort dem Landratsamt direkt zurückzugeben sind (Durch eine verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe entstehende Kosten müssen wir vom Antragsteller zurückfordern)!

Die Schülerbeförderung erfolgt vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrkarten werden grundsätzlich über die Schule ausgegeben.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges

Verordnung über die Schülerbeförderung

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Bauamt rechtlich und technisch sowie Grundsicherungs- und Wohngeldstelle 

Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr                                  

Mittwoch geschlossen


Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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