Heizungsanlagen
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Gefördert wird:
Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
Gas-Hybridheizungen
Solarkollektoranlagen
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Nicht gefördert wird:
Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird. Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Weitergehende Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, im Infoblatt für förderfähige Kosten sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen unter »Informationen zum Thema«.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) mit 20 %
Gas-Hybridheizungen mit 30 %
Solarthermieanlagen mit 30 %
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
Wärmepumpen mit 35 %
Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 %
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Austauschprämie für Ölheizungen
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:
Gas-Hybridheizung
Biomasseheizung
Wärmepumpe
EE-Hybridheizung
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
bei BAFA -Anlagen_zur_Waermeerzeugung
Heizungsoptimierung
Gefördert wird:
der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
die Dämmung von Rohrleitungen
der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, im Merkblatt für förderfähige Kosten und beihilferechtlichen Regelungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Den Link zur Registrierung und zur Antragstellung finden Sie unter BAFA Heizungsoptimierung.
Gebäudesanierung
Wenn Sie Ihr Zuhause sanieren, lohnt es sich, auf den KfW-Effizienzhaus-Standard zu achten. Damit können Sie
- Energiekosten sparen,
- den Wert Ihrer Immobilie steigern,
- den Wohnkomfort erhöhen und
- von Fördergeldern profitieren.
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kennzahl. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf Ihrer Immobilie und desto höher die Förderung.
Bei einer energetischen Sanierung fördern wir die Standards KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 und 115. Für denkmalgeschützte Häuser oder Häuser mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen.
Für beide Größen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Höchstwerte, die ein vergleichbares Referenzgebäude einhalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zum Beispiel den Vorgaben der EnEV. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt 85 % der Energie des Referenzgebäudes, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %.
Welche Maßnahmen fördert die KfW bei Sanierung?
Schauen Sie nach unter www.kfw.de
oder als
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei der BAFA
Gefördert wird:
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie unserem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten unter »Informationen zum Thema« entnehmen.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
weitere Informationen unter:
Energieberater
Hier die verschiedene Beratungsangebote die vom Staat gefördert werden
1. Beratung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet vielfältige Energieberatungen an. Ihre unabhängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich in 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland oder bei Ihnen vor Ort
Sämtliche Beratungsangebote der Verbraucherzentrale werden vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und sind daher besonders günstig. Sie erhalten unter anderem
- kostenfreie Beratungen per Telefon und E-Mail
- eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle ab 5 Euro
- einen Detail-Check vor Ort für 45 Euro
Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenlos.
Eine Übersicht über das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
2. Vor-Ort-Beratung durch Energieberater
Der Bund fördert auch die Vor-Ort-Beratungen durch einen unabhängigen Energieberater. Vorausgesetzt, sie sind in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes registriert.
www.energie-effizienz-experten.de
Den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt Ihr Energieberater.
3. Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind viel detaillierter als bei der Energieberatung. Deshalb liegen die Kosten dafür deutlich höher.
Die KfW unterstützt Sie mit dem Förderprodukt "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431). Wenn Sie einen Energieberater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wählen, erhalten Sie 50 % der Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben).
Förderportale
Welche Förderprogramme gibt es für mich?
Nutzen Sie öffentliche Förderprogramme für Ihre Energiespar-Vorhaben. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen viele unterschiedliche Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unsere Förderinformationen mit allen Programmen für Private und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung.
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