Biomasse Heizung
Mit einer Biomasseanlage können Sie die erneuerbare Wärme von nachwachsenden Rohstoffen nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben profitieren.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:
- Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
- Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
- Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderung
- Bereitstellung von Prozesswärme
Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
bei der BAFA unter Heizen mit Erneuerbaren Energien/Biomasse
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Übersicht Fördermöglichkeiten beim Heizen mit Biomasse
Solarenergie
Mit einer Solarthermieanlage können Sie die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben profitieren. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag höher ausfallen.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:
- Ausschließlichen Warmwasserbereitung
- Ausschließlichen Raumheizung
- Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärmenetze
- Zuführung der Kälte in Kältenetze
- Solaren Kälteerzeugung
Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermieanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
bei der BAFA unter Heizen mit Erneuerbaren Energien/Solarthermie
Welche Fördermöglichkeiten gib es?
Übersicht Fördermöglichkeiten bei Solarthermie
Wärmepumpen
Mit einer Wärmepumpe können Sie die erneuerbare Wärme aus Wasser, Luft und Erde nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben profitieren.
Was wird gefördert?
Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:
- Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
- Ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
- Ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
Informieren Sie sich vor Auswahl der Wärmepumpe, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
bei der BAFA unter Heizen mit Erneuerbaren Energien/Wärmepumpen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es ?
Übersicht Fördermöglichkeiten beim Heizen mit Wärmepumpe
Heizungsoptimierung
Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.
Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.
Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.
Den Link zur Registrierung und zur Antragstellung finden Sie unter BAFA Heizungsoptimierung.
Gebäudesanierung
Wenn Sie Ihr Zuhause sanieren, lohnt es sich, auf den KfW-Effizienzhaus-Standard zu achten. Damit können Sie
- Energiekosten sparen,
- den Wert Ihrer Immobilie steigern,
- den Wohnkomfort erhöhen und
- von Fördergeldern profitieren.
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kennzahl. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf Ihrer Immobilie und desto höher die Förderung.
Bei einer energetischen Sanierung fördern wir die Standards KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 und 115. Für denkmalgeschützte Häuser oder Häuser mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen.
Für beide Größen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Höchstwerte, die ein vergleichbares Referenzgebäude einhalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zum Beispiel den Vorgaben der EnEV. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt 85 % der Energie des Referenzgebäudes, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %.
Welche Maßnahmen fördert die KfW bei Sanierung?
Schauen Sie nach unter www.kfw.de
Energieberater
Hier die verschiedene Beratungsangebote die vom Staat gefördert werden
1. Beratung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet vielfältige Energieberatungen an. Ihre unabhängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich in 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland oder bei Ihnen vor Ort
Sämtliche Beratungsangebote der Verbraucherzentrale werden vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und sind daher besonders günstig. Sie erhalten unter anderem
- kostenfreie Beratungen per Telefon und E-Mail
- eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle ab 5 Euro
- einen Detail-Check vor Ort für 45 Euro
Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenlos.
Eine Übersicht über das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
2. Vor-Ort-Beratung durch Energieberater
Der Bund fördert auch die Vor-Ort-Beratungen durch einen unabhängigen Energieberater. Vorausgesetzt, sie sind in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes registriert.
www.energie-effizienz-experten.de
Konkret vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Beratungs-Zuschüsse:
- bis zu 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
- bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohneinheiten
- bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung/Beiratssitzung
Den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt Ihr Energieberater.
3. Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind viel detaillierter als bei der Energieberatung. Deshalb liegen die Kosten dafür deutlich höher.
Die KfW unterstützt Sie mit dem Förderprodukt "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431). Wenn Sie einen Energieberater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wählen, erhalten Sie 50 % der Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben).
Förderportale
Welche Förderprogramme gibt es für mich?
Nutzen Sie öffentliche Förderprogramme für Ihre Energiespar-Vorhaben. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen viele unterschiedliche Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unsere Förderinformationen mit allen Programmen für Private und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung.
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