Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Energieberater

Warum ein Energieberater?

Wenn Sie eine energetische Sanierung planen, müssen Sie sich zunächst gründlich mit ihrer eigenen Immobilie auseinander­setzen.

Klären Sie zu Beginn folgende Fragen:

  • Wie ist die Ausgangssituation?
  • Wie kann ich den Energiebedarf senken?
  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Wie kann ich diese kombinieren?
  • Welche Maßnahmen sollten nicht realisiert werden, weil sie Bauschäden verursachen können?

Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen der Sach­verständige für Energie­effizienz. Er ist der Experte, wenn es um die energetische Sanierung von Wohn­gebäuden geht und Ihr wichtigster Ansprech­partner.

Um Förderprogramme des Bundes, z. B. Kfw-Förderprogramm müssen die Energieberater eine Zulassung nachweisen.

Zugelassene Energieberater finden sie unter

www.energie-effizienz-experten.de

Auch benötigen Sie einen Energieausweis bei Vermietung ober bei einem Verkauf einer Immobilie, denn

Energieausweis ist Pflicht

(Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena))

Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher objektiv informiert werden. Außerdem ermöglicht der Energiepass den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen Wohnungs- oder Hausauswahl. Der Energiepass gilt für das gesamte Gebäude und ist für zehn Jahre gültig. Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Nach ihm werden die Gebäude eingeordnet.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

(Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena))

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genauer unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle.

Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude senken kann.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung. So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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