Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Die FQA sind in den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, in Senioren- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Den FQA obliegen hierbei Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Dazu überprüft die Fachstelle regelmäßig die Einrichtungen und achtet darauf, dass die gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrgenommen werden. Wenn es notwendig ist, trifft sie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung. Schwerpunkte der Kontrolle sind z. B. die Wohnverhältnisse, die soziale Betreuung und die Sorgfalt bei der Pflege oder bei der Versorgung mit Medikamenten. Überprüft werden auch die Organisation in der Einrichtung, die Dokumentation der Pflege oder die personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals.
Zudem besteht für Heimbewohner, deren Angehörige, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, aber auch Träger, die ein Heim betreiben oder die Schaffung einer stationären Einrichtung und sonstigen Wohnformen anstreben, die Möglichkeit sich durch die FQA beraten und informieren zu lassen.
Die FQA ist weiterhin eine Anlaufstelle für Hinweise bzw. Beschwerden zu Missständen in Pflegeeinrichtungen.
Grundlage für die Arbeit der FQA ist ein Gesetz, das die Qualität von Pflege, Betreuung und Wohnsituation regelt, das PfleWoqG (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz).
Oberstes Ziel ist es, die Würde, den Schutz und die Interessen von alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Zudem können Sie über den digitalen Zwilling des Landkreises „NEWMaps“ die verschiedenen Einrichtungen auf einer digitalen Landkarte einsehen. Damit wird die Suche nach einem passenden Pflegeplatz in der Umgebung erleichtert.
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Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zum Bereich Pflege.
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Nachfolgend finden Sie die in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden Einrichtungen im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab.