1. Termine (Veranstaltungen)
Die bisher hier aufgeführten Informationsveranstaltungen, wie z.B.
- der Informationsstand für schwangere Frauen und Paare im Klinikum Weiden
- die Außensprechtage des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regensburg) mit Möglichkeit der Abgabe des Antrages auf Elterngeld
müssen aufgrund der Corona-Beschränkungen bis auf Weiteres leider weiterhin entfallen.
Der Säuglingspflegekurs hat einen neuen Namen bekommen und heißt nun „Bald da! – Babyvorbereitungskurs“. Aufgrund eines stattgefundenen Referentenwechsels und eine Erweiterung des Inhalts schien der alte Name den Inhalt des Kurses nicht mehr widerzuspiegeln. Wir freuen uns sehr, dass der Kurs ab Sommer 2022 wieder in Präsenz stattfinden kann.
Auch die Vortragsreihe zu Kindergesundheit wird in diesem Jahr fortgesetzt. Aufgrund der guten Resonanz bezüglich des Online-Angebotes werden die Vorträge zukünftig teilweise in Präsenz, teilweise als Onlineveranstaltung angeboten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beschreibungen.
Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.
Vorträge zur Kindergesundheit
Auch im Herbst wird die Vortragsreihe Kindergesundheit fortgeführt, wir sind bereits mitten in der Planung. Sobald konkrete Daten feststehen, werden diese hier veröffentlicht. Sollten Sie vorab Fragen dazu haben oder auch Themenwünsche für zukünftige Vorträge, können Sie sich gerne an die zuständige Kollegin Frau Mona Michel unter der 09602/79-6190 wenden.
„Bald da!“ - Babyvorbereitungskurs
Sommer 2022 – Kostenloser Kurs in Präsenz
„Damit das Elternsein ein Stück leichter wird“
Sie erwarten Ihr erstes Kind und haben keine oder wenig Erfahrung im Umgang mit einem Neugeborenen? Um Ihnen ein wenig mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrem Baby zu geben, laden wir Sie herzlich ein, an unserem "Babyvorbereitungskurs" teilzunehmen. In diesem Kurs besprechen wir gemeinsam die Bedürfnisse eines Neugeborenen und wie Sie diese erfüllen können. Die Themen erstrecken sich von der Pflege über die Ernährung, die körperliche und emotionale Gesundheit, bis hin zur Kommunikation und Beziehung zwischen Eltern und Kind. Sie erhalten konkrete Tipps und Anleitung in diesen Themenbereichen und es bleibt Zeit, sich mit der Kursleiterin und den anderen werdenden Eltern auszutauschen.
Termine: jeweils Montag, 20.06., 27.06. und 04.07.2022, Beginn jeweils 18:00 bis etwa 20:00
Kursleiterin: Grit Mediger, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Kursort: Gemeindesaal der St. Markus Kirche, Beethovenstraße 5, 92637 Weiden
Anmeldung: https://anmeldungen.neustadt.de/babyvorbereitungskurs-sommer
Telefonnummer für Rückfragen: 09602/79-6190
Weitere aktuelle Themen
Neuerungen im Elterngeld seit dem 01.09.2021
Seit Herbst 2021 ist das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten: Die Höchstgrenze der Teilzeitarbeit wurde von 30 auf 32 Stunden herauf gesetzt. Zudem ändern sich einige Bedingungen in den Partnerschaftsbonusmonaten: Die Arbeitszeit liegt nun zwischen 24 und 32 Wochenarbeitsstunden (zuvor 25 bis 30 Stunden) und es müssen von den jeweils 4 Elterngeldplusmonaten nur zwei parallel von beiden Elternteilen genommen werden. Auch müssen nicht alle vier Monate voll ausgeschöpft werden, es kann auch auf zwei oder drei verkürzt werden.
- Länger Elterngeld für Frühchen: Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. Konkret gilt: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.
- Verwaltungsvereinfachung: Eltern mit einem Mischeinkommen (Angestellt und Selbstständig) können beantragen, dass nur das Einkommen aus der Nicht-Selbstständigen Tätigkeit berücksichtig wird, wenn die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum monatlich unter 35€ liegen.
- Einkommensgrenze für Spitzenverdiener: die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt von 500.000 € auf 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende.
Nähere Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne persönlich.
Letzte Aktualisierung: 14.04.2022