Meldung vom 19.03.2021 Geht von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen eine Infektionsgefahr aus? Und wie sollten Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, entsorgt werden? Wie sind die Abfälle aus Haushalten mit leicht erkrankten COVID-19-Patienten zu entsorgen? Das bayerische Landesamt für Umwelt und das Umweltbundesamt haben dazu Hinweise veröffentlicht.
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein können, kann gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Hierzu sind einige Regeln zu beachten:
Der Schutz des Personals der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben höchste Priorität. Aus diesem Grund sollten Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) nur eingeschränkt nutzen. Für diese Haushalte gilt: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher getrennt entsorgt werden.
Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Um sowohl bei den weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.
Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind.
Die vollständigen Regeln finden Sie hier: https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/doc/infoblatt2.pdf
Hinweise zur Entsorgung von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen und ob davon eine Infektionsgefahr ausgeht, finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/covid-19-schnelltests-impfabfaelle-richtig