Meldung vom 31.01.2018 Kaufpreis der Biotonnen fällig - Anschaffungskosten werden nicht abgebucht
Neustadt/WN. Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab erinnert daran, dass für viele der ab September ausgelieferten Biotonnen der Kaufpreis noch überwiesen werden muss. Die Rechnungen wurden mit den Tonnenmarken kurz nach der Zustellung der Tonnen an die Eigentümer versandt. Es sind momentan noch über Tausend dieser Rechnungen noch nicht bezahlt.
Die Anschaffungskosten der Biotonnen können nicht wie die Abfallentsorgungsgebühr vom Konto abgebucht werden, da dem Landratsamt hierfür kein Lastschriftmandat vorliegt. Sollten die offenen Beträge bis 10. Februar nicht eingehen, müssen die Zahlungen kostenpflichtig gemahnt werden. Durch die Sammelbestellung der 12.500 Gefäße konnten besonders günstige Anschaffungspreise erzielt werden. Der Landkreis erreichte gegenüber einem Einzelkauf durch die Bürger eine Ersparnis in Höhe von insgesamt rund 350.000,- Euro.