Die Erfassung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ist Aufgabe des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab als der entsorgungspflichtigen Körperschaft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bereich „Abfallwirtschaft“.
Die Zuständigkeit für die Aufgaben des staatlichen Abfallrechts liegt beim Sachgebiet 45 "Bodenschutz und staatl. Abfallrecht" und beinhaltet die Überwachung und den Vollzug der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der dazugehörigen Verordnungen.
Dazu gehören:
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche (Abfall-)Sammlungen nach § 18 KrWG
- Erteilung und Änderung von Erzeuger- und Beförderernummern
- Betriebliche Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallverwertung und -Beseitigung
Außerdem sind wir zuständig für Genehmigungen, Anordnungen und Überwachung zu:
- Beseitigung von Schrottfahrzeugen und Bauschutt
- Vollzug der Klärschlammverordnung und der Nachweisverordnung
- Verbrennung von strohigen und pflanzlichen Abfällen
- Widerrechtliche Abfallablagerungen
- Entsorgung gefährlicher Abfälle nach der Nachweisverordnung
- Verfüllungen von Gruben und Brüchen mit Abfällen (Bauschutt, etc.) und die Anforderungen für die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken
Interessantes und Wissenswertes erfahren Sie in den Merkblättern des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Abfallratgeber Bayern.