Zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und ehrenamtlichen weiteren sachkundigen Gutachtern.
Der Gutachterausschuss wird im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse (BayGaV) hoheitlich tätig.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle zur Erfüllung u. a. dieser Aufgaben
Führung, Auswertung und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Auf Grundlage des § 193 Baugesetzbuch führt die Geschäftsstelle als zentrale Aufgabe eine Kaufpreissammlung.
Notare sind verpflichtet alle Verträge, bei denen Grundstücke gegen Entgelt übertragen werden, an den jeweiligen Gutachterausschuss zu übermitteln. Diese Kaufverträge werden von der Geschäftsstelle erfasst und ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für
- Verkehrswertgutachten,
- die Ermittlung der Bodenrichtwerte und
- der Ableitung sonstiger wertrelevanter Daten.
Auf schriftlichen Antrag werden gegen Gebühr Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Die Gebühr wird gemäß Textziffer 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses erhoben und beträgt je Kaufpreis jeweils 20 €.
Ableiten und Veröffentlichen von Bodenrichtwerten
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss aufgrund der Kaufpreissammlung für jede Gemeinde und deren Ortsteile alle zwei Jahre neu ermittelt und sind durchschnittliche Lagewerte für den unbebauten Boden, die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben.
Sie werden für Bauflächen, landwirtschaftliche Flächen und unbestockte Forstflächen ermittelt.
Die Bodenrichtwertzonen sind auch im Bayernatlas hinterlegt.
Die Bodenrichtwerte für den gesamten Bereich des Landkreises Neustadt an der Waldnaab können formlos per Email unter gutachterausschuss@neustadt.de bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Gebühr angefordert werden.
Folgende Übersichten werden angeboten:
- Richtwertliste je Gemeinde 25 €
- Richtwertliste mit Lageplänen je Gemeinde 50 €
- Richtwertliste für den gesamten Landkreis 100 €
- Komplettpaket bestehend aus Richtwertlisten
und Lageplänen für den gesamten Landkreis 250 €
Einzelauskünfte werden gegen eine Gebühr von 25 € erteilt.
Die persönliche Einsichtnahme in der Geschäftsstelle wird kostenfrei gewährt.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die auf Grundstücken lasten. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle zu richten.
Immobilienmarktbericht
Zum Stichtag 01.01.2023 wurde ein Grundstücksmarkt erstellt, in dem insbesondere die Kauffälle der Jahre 2020 bis 2023 ausgewertet und Marktanpassungsfaktoren abgeleitet wurden.
Weiter sind allgemeine Informationen zum Landkreis und die Marktentwicklung seit 2013 enthalten.
Der Grundstücksmarktbericht kann gegen eine Gebühr von 50 € formlos per Email an gutachterausschuss@neustadt.de bestellt werden.
Weitergehende Informationen sind zu finden auf den Seiten des Oberen Gutachterausschusses in Bayern.