Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
Das Gesundheitsdienstgesetz stellt die rechtliche Grundlage für Aufgaben und Tätigkeiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes dar.
Das Gesundheitsamt, sowie das Sachgebiet 34 des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf.
Die Gesundheitsämter überwachen in hygienischer Hinsicht die im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen. Zur rechtlichen Durchsetzung des Infektionsschutzes ist es im Bedarfsfall Aufgabe des Sachgebietes 34 ggf. auch Anordnungen zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße zu erlassen.