Vereinspauschale 2025
Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2025 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist Montag, der 03. März 2025 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.
Der notwendige Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2025) zur Verfügung.
Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Homepage (https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php) über die Förderung.
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