Immissionsschutzrecht (Luftreinhaltung, Lärmschutz, Erschütterungen, Anlagensicherheit)
- Durchführung von Neu- und Änderungsgenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Anzeigen nach § 15 BImSchG
- Bearbeitung der Anzeigen nach § 67 BImSchG
- Durchführung von Schlussabnahmen
- Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Erlass von nachträglichen Anordnungen nach § 17 BImSchG
- Vollzug der 1. BImSchV (kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
- Beratung, Beschwerden für den Bereich Immissionsschutz
- Mitwirkung beim Vollzug der Abschlepprichtlinie
Am Hohlweg 2
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Neustadt a.d. Waldnaab
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