Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Anlagensicherheit)
- Anlagenüberwachungen
- Stellungnahmen zu Förderanträgen (Investitionsvorhaben)
Abfallwirtschaft
- Fachliche Mitwirkung beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, einschließlich entsprechender EU-Vorschriften
Strahlenschutz
- Auskunft zum Strahlenschutz, ausgenommen Fachfragen der Gesundheit
Zuständige Mitarbeiter:
Im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab richtet sich der direkte Ansprechpartner nach Ihrer Wohnsitzgemeinde:
- bitte wählen -
Am Hohlweg 2
92660
Neustadt a.d. Waldnaab
+49 (9602) 79 - 0
+49 (9602) 79 - 1166
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