„Mehr Geld für mehr junge Menschen!“
Das BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ
Damit Ausbildungswünsche nicht am Geld scheitern, gibt es das BAföG. Seit 1971 bekommen Jugendliche und junge Erwachsene diesen monatlichen Zuschuss für ihr Studium oder für ihre schulische Ausbildung, damit sie ihre Talente nutzen und ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. Das BAföG ist ein Erfolgsmodell: Millionen von jungen Menschen hat es den Weg in den Beruf geebnet. Mit der BAföG-Reform 2024 (29. BAföG-Änderungsgesetz) wird diese Förderung nun noch besser:
Mehr Menschen haben Anspruch auf BAföG – und es gibt monatlich mehr Geld. Mit dem BAföG ermutigen wir junge Menschen, ihren eigenen Weg zu gehen, damit alle eine Chance auf die angestrebte Ausbildung bekommen!
Der BAföG-Antrag ist schriftlich mit den entsprechenden Formblättern zu stellen.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem der BAföG-Antrag gestellt wird.
Bei Beginn der Ausbildung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Über den Link "BAföG-Digital", haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen. Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare, Merkblätter und Berechnungsbeispiele finden Sie außerdem über den Link "BAföG".
Dort können Sie unter „Antrag stellen“ auch das, je nach Ausbildungswunsch und Ausbildungsort, für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfahren.
Kontakt:
Frau Bodenmeier | 09602/79-2240 | |
Frau Scharf | 09602/79-2250 | |
Frau Pittner | 09602/79-2260 |