Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Anträge auf Anerkennung der notwendigen Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges

Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 der Schülerbeförderungsverordnung hat das Landratsamt seine Beförderungspflicht vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfüllen.

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können nur dann übernommen werden, wenn dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Dazu sollte möglichst bereits zu Beginn des Schuljahres ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Pkw-Anerkennung in Betracht kommen:

  • Wenn eine dauernde Behinderung vorliegt, die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zulässt (die dauernde Behinderung ist durch ein entsprechendes fachärztliches Attest und ggf. durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen - kurzfristige gesundheitliche Einschränkungen können nicht berücksichtigt werden) oder
  • eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht oder nur auf einer Teilstrecke besteht (in diesem Fall begrenzt sich die Anerkennung evtl. auf die Strecke bis zur nächsten Haltestelle), oder
  • die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwar möglich ist, die Hinfahrt aber schon vor 5:30 Uhr angetreten oder die Rückfahrt erst nach 23:00 Uhr beendet werden kann, oder
  • die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwar möglich ist, sich mit dem privaten Kraftfahrzeug aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen in der Woche um jeweils mehr als 2 Stunden verringert, oder
  • der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges insgesamt wirtschaftlicher ist (zu Grunde gelegt wird hierbei grundsätzlich eine Kilometerpauschale von 0,25 € je gefahrenem Kilometer).

Den dazu notwendigen Antrag können Sie hier direkt ausfüllen und ausdrucken.

 

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit, den „Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kfz“ online zu stellen. Eine zusätzliche Einreichung in Papierform ist dann nicht mehr nötig.

Für den Antrag ist die Anmeldung mit der BayernID notwendig. Es genügt die niedrigste Authentifizierungsstufe mit Benutzername und Kennwort. Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, können Sie diesen nach wie vor in Papierform einreichen.

Der Umwelt zuliebe werden Sie gebeten, den Antrag nach Möglichkeit online zu stellen.

Sollten sie noch ergänzende Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Kontakt

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

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Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

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