Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung durch einen Verfahrenslotsen
Das Jahr 2024 bringt einen neuen Rechtsanspruch für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien mit sich: Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII.
Wer kann die Unterstützung durch den Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?
Kinder, Jugendliche, junge Menschen mit Behinderung oder wenn diese von einer Behinderung bedroht sind, und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten können sich an den Verfahrenslotsen wenden.
Wann können sich die Leistungsberechtigten an den Verfahrenslotsen wenden?
Wenn sie aufgrund einer (drohenden) Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen wollen oder wenn Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe in Betracht kommen. Der Verfahrenslotse berät und unterstützt praktisch zu jeder Zeit, wenn Fragen in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung oder (drohenden) Behinderung auftauchen.
Warum gibt es die Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen?
Oftmals ist für junge Menschen mit Beeinträchtigungen nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen oder wo diese beantragt werden können. Manchmal kommen mehrere Sozialleistungsträger in Frage und dann entstehen Fragen. Soll der Antrag beim Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe, bei der Krankenkasse, bei der Bundesagentur der Arbeit, bei der Unfallversicherung oder beim Jugendamt gestellt werden? Wie komme ich dann an die Leistung? Welche Dienste gibt es, die z.B. eine Schulbegleitung anbieten? Nicht selten werden die Betroffenen von einem Sozialleistungsträger zum anderen verwiesen. Deshalb soll der Verfahrenslotse Unterstützung und Orientierung im Sozialleistungsdschungel anbieten.
Wie unterstützt der Verfahrenslotse konkret?
Die Tätigkeiten des Verfahrenslotsen sind vom individuellen Bedarf der jungen Menschen mit (drohender) Behinderung abhängig. Eine Haupttätigkeit ist die Unterstützung bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe, z.B. durch
- Information über Hilfsangebote der Sozialleistungsträger
- Hilfe beim Ausfüllen des Antrages
- Begleitung bei Gesprächen
- Beratung in schwierigen und belastenden Situationen
- Hilfe bei der Suche nach einem Dienst, der die Leistung erbringen kann
- Erklärung von Verfahrenswegen oder behördlichen Schreiben …
Welche Prinzipien gelten für die Arbeit des Verfahrenslotsen?
Der Verfahrenslotse wird nur auf Wunsch der Leistungsberechtigten tätig. Die Unterstützung ist stets
- freiwillig
- kostenfrei
- unabhängig und
- findet unter Wahrung des Sozialdatenschutzes statt.
Was ist sonst noch wichtig?
In jedem Jugendamt soll es Verfahrenslotsen geben, die die künftige inklusive Ausrichtung des Jugendamtes mit vorbereiten. Der Bundesgesetzgeber hat geplant, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen ab dem Jahr 2028 in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes übergehen sollen. Die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion.
Persönliches und Kontakt
Mein Name ist Norbert Meister. Ich bin Dipl.-Sozialpädagoge (FH) und schon viele Jahre im Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab tätig. Zuletzt war ich 14 Jahre im KoKi-Netzwerk frühe Kindheit für die präventiven Frühen Hilfen zuständig.
Als Verfahrenslotse informiere ich Sie nun gerne über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe und sonstige Unterstützungsangebote der Sozialleistungsträger.
Meine Kontaktdaten:
Telefon: 09602/79-2550
E-Mail: NMeister@neustadt.de
Adresse:
Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Str. 14
92660 Neustadt a.d.Waldnaab