Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

FAQs

Hier finden Sie eine Übericht über die häufigsten Fragen rund ums Thema Schwangerschaft, Geburt und frühe Kindheit.

FAQ´s

Schwangerschaft und Geburt

Ich bin schwanger und brauche Beratung, da ich zu verschiedenen Themen Fragen habe und mir unsicher bin. Was kann ich tun?

Die regionalen Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Ihnen in allen Fragen beratend zur Seite.


Ich bin schwanger und suche eine Hebamme.

Wenn Sie noch keine Hebamme haben, können Sie bei der KoKi nachfragen.


Wie und wo melde ich die Geburt meines Kindes an?

Innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung des Kindes benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.


Wie kann ich die Vaterschaft anerkennen bzw. feststellen lassen? An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die "Beistandschaft" des für Sie zuständigen Jugendamtes.


Wo und welche Fördermittel und Zuschüsse kann ich beantragen, wenn meine finanzielle Situation angespannt ist und ich ein Kind erwarte?

Die Bayer. Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" kann, abhängig vom Einkommen, finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt eines Kindes gewähren. Wenden Sie sich für die Antragstellung an eine der Schwangerschaftsberatungsstellen

 

Wo und wie kann ich mich auf die Geburt und die Zeit danach praktisch vorbereiten?

Geburtsvorbereitungkurse werden von Hebammen(-praxen) angeboten und sollen die Eltern auf die Geburt des Kindes vorbereiten. Dabei wird zum einen der Geburtsvorgang vermittelt, aber auch wie man den Geburtsverlauf positiv unterstützen kann.

Bei einem Säuglingspflegekurs bzw. Babyvorbereitungskurs lernen Sie unter anderem, wie Sie das Neugeborene am besten versorgen.

Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich an die KoKi, Ihre Hebamme oder eine Schwangerschaftsberatungsstelle.

Entwicklung und Förderung meines Kindes

Mein Kleinkind schreit immerzu. Ich kann es mit größter Anstrengung nicht beruhigen. Die Schreikrämpfe gehen weit über das normale Maß hinaus. An wen kann ich mich wenden?

Sie können sich sowohl an Ihre Hebamme, Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin aber auch an die Schreibabyberatung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern wenden.

Erste Tipps erhalten Sie außerdem in einem Kurzfilm des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, den Sie hier abrufen können.

Mein Kind ist schwer krank/leidet an einer chronischen Erkrankung und benötigt eine aufwendige medizinische Versorgung. Wer kann mir weiterhelfen? 

Wenden Sie sich zur medizinischen Versorgung zu allererst an Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin oder an die Kinderklinik in Weiden.

Der "Bunte Kreis Nordoberpfalz" und die "Kinderkrebshilfe in der Region Oberpfalz Nord e.V." bieten Ihnen eine ganzheitliche und individuelle Begleitung an.

Mein Kind ist entwicklungsverzögert/sprachverzögert/körperbehindert und bedarf einer besonderen Förderung. An wen kann ich mich wenden?

Die Frühförderung berät/informiert Sie über weitere mögliche Schritte. Sie können sich auch an Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin wenden.

Gibt es in meiner Nähe Einrichtungen und Gruppen, bei denen ich mich mit anderen Müttern und Vätern hinsichtlich der Entwicklung meines Kindes austauschen kann bzw. Gleichgesinnte kennenlerne?

Informationen erhalten Sie bei Ihrer KoKi

Erziehung und Betreuung

Die Erziehung und Betreuung meines Kindes belastet mich zusehends und zerrt an meinen Nerven. Ich möchte Hilfe in Anspruch nehmen, bevor sich die Situation verschlechtert. Welche Möglichkeiten habe ich?

Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern kann Ihnen weiterhelfen, aber auch der Allgemeine Sozialdienst des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab sowie wir, die KoKi Neustadt an der Waldnaab.

Ich brauche eine Betreuung für mein Kind. Was kann ich tun?

Zu Fragen der Betreuung Ihres Kindes stehen Ihnen die Fachdienste des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab zur Verfügung.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Die Antragstellung muss spätestens eine Woche nach Geburt des Kindes bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.

Partnerschaft

Ich habe Fragen zur Sorgerechtserklärung für mein Kind. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner/zuständige Ansprechpartnerin beim Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sachbereich Beistandschaft.

Die Beziehung zu meinem Partner/meiner Partnerin ist aktuell sehr schwierig. Welche Möglichkeiten gibt es, um sich helfen zu lassen?

Die Katholische Ehe-, Familie- und Lebensberatung Weiden, aber auch der Bezirkssozialdienst des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab helfen Ihnen, diese Krise zu bewältigen. Außerdem gibt es eine Liste an Beratungsageboten, die Sie telefonisch oder online in Anspruch nehmen können.

Ich habe mich von meinem Partner/meiner Partnerin getrennt. Absprachen und Kommunikation hinsichtlich unseres Kindes/unserer Kinder verlaufen problematisch und konfliktgeladen. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständigen Sachbearbeitende(n) des Bezirkssozialdienst des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab. Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet zudem einen Kurs für Eltern in Trennung an.

Ich erlebe häusliche Gewalt/bin Opfer häuslicher Gewalt und habe Angst um das Wohlergehen meines Kindes und mich. Wer hilft mir?

Wenden Sie sich in Notfällen an das Notfalltelefon des Frauenhauses Weiden, Telefon: (0961) 3893170.

Außerdem gibt es eine Liste an Beratungsangeboten, die Sie telefonisch oder online in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie weitere Infos zu Hilfetelefonen und Angeboten in der Region.

Finanzen

Welche Fördermittel und Zuschüsse kann ich beantragen, wenn ich ein Kind habe?

Sie können sich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen beraten lassen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld, Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld.

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gibt es das "ElterngeldPlus" mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (zu finden unter www.familienportal.de) zeigt auf, welchen Gestaltungsspielraum Eltern bei der Planung ihrer Elternzeit haben.

Wie und wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss für mein Kind?

Wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter im Sachbereich Unterhaltsvorschuss des Kreisjugendamtes Neustadt a.d. Waldnaab. 

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92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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