Die Erteilung eines eFZ ist zwar grundsätzlich gebührenpflichtig.
Für ehrenamtlich Tätige ist das eFZ nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz jedoch gebührenfrei. Gebührenbefreiung ist bei der Meldebehörde unter Nachweis des Verwendungszwecks zu beantragen.
Als Verwendungszweck sollte angegeben werden:
Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII.