Jedes Kind hat ab Geburt bis zum Schuleintritt und in speziellen Fällen darüberhinaus einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle. Besucht es eine derartige Einrichtung, bedeutet das für die Eltern eine finanzielle Beteiligung in Form von regional oder je nach Träger unterschiedlichen Gebühren. Oft kommen dazu auch die Kosten für das Mittagessen hinzu.
In manchen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt diese monatlichen Zahlungen ganz oder teilweise. Dabei hat einerseits die Einrichtung bestimmte Kriterien zu erfüllen, andererseits muss die zumutbare Belastungsgrenze der betroffenen Familie überschritten sein.
Unsere Ansprechpartnerin am Kreisjugendamt (erreichbar Di bis Fr, jeweils vormittags)
- informiert über die Voraussetzungen für eine teilweise bzw. komplette Übernahme der Gebühren für Kindertageeinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
- berechet die jeweilig zumutbare Belastungsgrenze in Abhängigkeit von Einkommen, in der Sozialhilfe festgelegten Beträgen und sonstigen Aufwendungen der Eltern
- hilft bei der Beantragung des finanziellen Zuschusses und bewilligt diesen