Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Angebot des Jugendamts
- zur Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder
- zur Unterstützung allein erziehender Elternteile bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches des Kindes.
Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren gesetzlich vertreten und so den betroffenen Elternteil entlasten.
Einen schriftlichen Antrag auf Beistandschaft kann stellen,
- der alleinsorgeberechtigte Elternteil oder
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
Weitere Informationen dazu erhalten (werdende) Eltern oder Alleinerziehende bei unseren Fachkräften am Kreisjugendamt.
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Links zu weiteren Informationen zur Beistandschaft:
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen im BayernPortal
Düsseldorfer Tabelle (Leitlinien zur Unterhaltsberechnung)