Bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts müssen nach Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beurkundet werden, um Wirksamkeit zu erlangen:
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
- Gemeinsames Sorgerecht (Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann das gemeinsame Sorgerecht durch Beurkundung erlangt werden)
- Unterhaltsverpfichtungen (Unterhaltsansprüche von Kindern können per Urkunde rechtsverbindlich geregelt werden)
- Weitere Urkunden im Familienrecht
Unsere Urkundsperson am Kreisjugendamt hilft gerne in den entsprechenden Fällen weiter.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (wochentags, außer Donnerstags von 8 - 14 Uhr). Dabei kann auch geklärt werden, welche Unterlagen (Geburtsurkunde, Reisepass,...) mitgebracht werden müssen. Sollte telefonisch niemand erreichbar sein, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten für einen Rückruf.