Stationäre und teilstationäre Hilfen stellen ein wichtiges Angebot der Jugendämter dar. Sie sind eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe.
Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab hat dafür einen spezifischen Fachdienst für teilstationäre und stationäre Hilfen (kurz TSH) im Sozialen Dienst eingerichtet. Dieser begleitet Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Einrichtungen der Jugendhilfe betreut werden.
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens steuern die sozialpädagogischen Fachkräfte unter Einbezug der Kinder / Jugendlichen, deren Sorgeberechtigten und weiterer am Prozess beteiligter Personen, die Hilfemaßnahme. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen erfolgt ein Austausch über den Verlauf der Maßnahme mit der Formulierung konkreter Ziele. Unter anderem werden dabei die Dauer der Maßnahme sowie Regelungen zu den Heimfahrten besprochen. Die Partizipation der Hilfeempfänger ist ein wichtiges Element in der Zusammenarbeit.
Bei stationären Hilfen, auch Heimerziehung genannt, leben Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Einrichtungen über Tag und Nacht, also in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit heilpädagogischen und therapeutischen Wohngruppen oder in einer anderen betreuten Wohnform.
Eine Aufnahme in einer Wohngruppe oder in einem ähnlichen Angebot der stationären Jugendhilfe kommt dann in Frage, wenn der Verbleib eines Kindes, eines Jugendlichen oder jungen Volljährigen im Elternhaus aus verschiedenen Gründen - vorübergehend oder auf Dauer - nicht möglich ist.
Bei den teilstationären Hilfen werden Kinder im Alter von ca. 6 bis 12 Jahren in Einrichtungen über Tag, also z. B. einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder einer Stütz- und Förderklasse, unterstützt und gefördert. Dabei wird mit dem gesamten Familiensystem gearbeitet. Die Kinder verbleiben in ihrer Familie und ihrem gewohnten Umfeld.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei unseren Fachkräften am Kreisjugendamt:
Sozialpädagogische Beratung:
Informationen zu finanziellen Angelegenheiten in Bezug auf teilstationäre bzw. stationäre Hilfen: Wirtschaftliche Jugendhilfe