Eine Schwangerschaft ist meist von der Vorfreude auf das Kind geprägt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Geburt eines Kindes auch erhebliche Umstellungen oder neue Belastungen mit sich bringen kann. Als finanzielle Hilfen bestehen deshalb eine Reihe gesetzlicher Leistungen.
Reichen diese im Einzelfall nicht aus, stellt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" schwangeren Frauen, die in Not geraten sind bzw. sich in einer Konfliktlage befinden, ergänzende Leistungen zur Verfügung. Die Leistungen der Landesstiftung setzen dabei unter anderem voraus, dass die werdende Mutter bzw. die betroffene Familie in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, d. h. das Nettoeinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Hilfsbedürftige werdende Mütter können über unsere Beratungsstelle einen Antrag bei der Landesstiftung stellen.
Die Stiftungsleistungen sind spezielle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes anfallen. Sie stellen eine freiwillige Schenkung dar, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Art und Höhe der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Situation im Einzelfall. Anträge müssen jeweils vor der Geburt des Kindes gestellt werden; bei Bedarf sind weitere Anträge bis zum 3. Lebensjahr des Kindes möglich.
Wir informieren Sie gerne über die weiteren Antragsvoraussetzungen, das Antragsverfahren und die dafür erforderlichen Unterlagen. In einem vertraulichen Gespräch können - am besten nach vorheriger telefonischer Anmeldung - alle anstehenden Fragen geklärt und der Antrag aufgenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Anliegen genügend Zeit einräumen können.
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Letzte Aktualisierung: 25.09.2018