Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge

Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hilft bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Erstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserem Landkreis ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachfolgende Ausführungen gelten im Gebiet des Landkreises Neustadt an der Waldnaab:

  • Es gelten die ortsüblichen Mieten.
  • Die geschlossenen Mietverträge sowie die Mieter liegen nicht im Verantwortungsbereich des Landratsamtes.
  • Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.
  • Die Mietkaution kann vom Jobcenter übernommen werden, sofern die Wohnung angemessen ist. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.
  • Für Mietangebote außerhalb der Angemessenheitsgrenze übernimmt das Jobcenter die Kaution grundsätzlich nicht.

Um die Angemessenheit überprüfen zu können, sind einige Angaben erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte folgendes PDF-Formular und übersenden uns dieses unterschrieben per Post.

FORMULAR - Mietangebot für Asylbewerber und Flüchtlinge

Mietbescheinigung

Aktuelle Mietobergrenzen:

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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