Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hilft bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Erstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserem Landkreis ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nachfolgende Ausführungen gelten im Gebiet des Landkreises Neustadt an der Waldnaab:
- Es gelten die ortsüblichen Mieten.
- Die geschlossenen Mietverträge sowie die Mieter liegen nicht im Verantwortungsbereich des Landratsamtes.
- Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.
- Die Mietkaution kann vom Jobcenter übernommen werden, sofern die Wohnung angemessen ist. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.
- Für Mietangebote außerhalb der Angemessenheitsgrenze übernimmt das Jobcenter die Kaution grundsätzlich nicht.
Um die Angemessenheit überprüfen zu können, sind einige Angaben erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte folgendes PDF-Formular und übersenden uns dieses unterschrieben per Post.
FORMULAR - Mietangebot für Asylbewerber und Flüchtlinge