Unterkunftsverwaltung dezentraler Asylunterkünfte
Hausordnung
Sie sind für die Zeit Ihres Asylverfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Sie werden daher mit anderen Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, aus den unterschiedlichsten Kulturen und mit verschiedenen Religionen zusammenleben. Es ist daher eine besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Menschen unbedingt erforderlich. Versuchen Sie daher in dieser für alle schwierigen Zeit, den Respekt, den Sie für sich selbst erwarten, auch anderen Menschen gegenüber aufzubringen.
Es sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:
- Ihre Unterkunft wird durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab betrieben. Diese Unterkunft ist nicht Ihre eigene Wohnung. Das Sozialamt hat das Hausrecht für die Unterkunft. Die Mitarbeiter und Beauftragten des Sozialamts haben das Recht die Unterkunft ohne Ihre Erlaubnis zu betreten.
- Die zur Verfügung gestellten Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte und Möbel sind Eigentum des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab und dürfen nicht beschädigt und nicht aus der Wohnung entfernt werden. Für mutwillige Schäden an der Wohnung und an der Einrichtung haften Sie selbst.
- Sollten Möbel oder ein Haushaltsgerät defekt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Sozialamt. Benutzen Sie niemals defekte Elektrogeräte und nehmen Sie auf keinen Fall Reparaturen an Elektrogeräten selbst vor.
- Sie leben möglicherweise gemeinsam mit anderen Personen in einer Unterkunft zusammen. Nehmen Sie daher besonders auf andere Personen und Familien Rücksicht. Das bedeutet insbesondere:
- Sie müssen Ruhezeiten von 13:00 – 15:00 Uhr und 22:00 – 07:00 Uhr einhalten und dürfen andere nicht durch Lärm belästigen.
- Das halten von Tieren ist nicht erlaubt.
- Besucher dürfen sich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22.00 Uhr in Ihrer Unterkunft aufhalten. Außerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihren Besuch dem Sozialamt melden. Personen, welche zu Unrecht in Ihrer Unterkunft leben, können unverzüglich durch das Landratsamt oder die Polizei der Unterkunft verwiesen werden.
- Die gesamte Unterkunft und die Außenanlagen sind von Ihnen sauber zu halten. Sollten Sie dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommen, können Sie durch das Sozialamt dazu verpflichtet werden.
- Abfälle dürfen nur in die schwarze Mülltonne geschüttet werden. Papier darf nur in die blaue Tonne entsorgt werden. Kunststoffabfälle sind in gelben Müllsäcken zu entsorgen. Diese erhalten Sie auf Anfrage beim Sozialamt. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Diesen erhalten Sie ebenfalls beim Sozialamt.
- Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht erlaubt.
- Wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und Sie aus der Unterkunft ausziehen, sind Sie verpflichtet, die Räume sauber und mit allen Schlüsseln sowie Inventar dem Sozialamt zu übergeben.
- Es dürfen keine zusätzlichen Absperrvorrichtungen angebracht werden oder Schlösser ausgetauscht werden