Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
HIV-Infektionen sind weltweit verbreitet und kommen auch in Deutschland vor. Jährlich werden hier etwa 3000 HIV-Infektionen erstmals erfasst, so dass von ca. 3000 Neuinfektionen auszugehen ist (detaillierte Zahlen veröffentlicht das Robert Koch-Institut, siehe unten).
Auslöser sind Viren, die in sämtlichen Körperflüssigkeiten (vor allem Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit) enthalten sind und zu einer Schädigung des Immunsystems führen. Im Verlauf der Infektion kommt es zur AIDS-Erkrankung mit
- schweren, so genannten „opportunistischen“ Infektionen durch Bakterien, Einzeller, Pilzen oder Viren
- bösartigen Neubildungen des Nervensystems, der Abwehrzellen oder an Haut oder Schleimhäuten
- ungewolltem Gewichtsverlust und
- Funktionsstörungen des Gehirns.
Inzwischen steht eine Vielzahl von Medikamenten zur Verfügung, die die Vermehrung von HI-Viren im menschlichen Körper verzögern oder gegen die Krankheitsfolgen gerichtet sind. Dadurch kann eine Verzögerung des Krankheitsverlaufs erreicht werden, nicht aber eine Ausheilung.
Eine Übertragung auf gesunde Personen findet in Deutschland vor allem bei sexuellen Kontakten und im Rahmen von Nadel- und Spritzentausch bei Drogenabhängigen statt.
Vorbeugung, AIDS-Aufklärung und AIDS-Test beim Gesundheitsamt
Impfungen stehen nicht zur Verfügung, so dass risikobewusstes Verhalten unverzichtbar ist. Wichtigste Vorbeugungsmaßnahmen sind die Verwendung von Kondomen und der Gebrauch von Einmalmaterial bei i.v.-Drogenkonsum.
Das Gesundheitsamt bietet eine kostenlose und anonyme AIDS-Beratung für Betroffene und Interessierte an. In diesem Zusammenhang kann auch ein – ebenfalls kostenloser und anonymer - HIV-Test gemacht werden.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung können Sie sich gern telefonisch an uns wenden (09602-79-6210). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen per E-Mail an uns zu richten (aus Datenschutzgründen sollten hier keine persönlichen medizinischen Details mitgeteilt werden).
Gesetzliche Regelungen
- HIV-Infektionen unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG (nichtnamentliche Meldung an das Robert Koch-Institut, siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Für infizierte und erkrankte Personen bestehen normalerweise keine Einschränkungen beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen oder bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.
Weiterführende Informationen
Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.
Letzte Aktualisierung: 27.07.2023