Manche Arten der Influenzaviren (Subtypen) zeichnen sich dadurch aus, dass sie normalerweise nur bestimmte Tierarten befallen, vorwiegend Geflügel. Diese Subtypen führen nur ausnahmsweise zu Infektionen des Menschen, man spricht in diesem Fall von zoonotischer Influenza. In solch einem Fall besteht neben der Labormeldepflicht (§ 7 IfSG) auch eine Meldepflicht nach § 6 IfSG
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Letzte Aktualisierung: 25.07.2017