Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Beobachtungsflüge wegen Waldbrandgefahr – Was ist zu beachten?

Meldung vom 30.08.2024 Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr laufen aktuell wieder Luftbeobachtungsflüge in der Oberpfalz. Die Waldbrandluftbeobachtung wurde aufgrund hoher Waldbrandgefahr von heute bis einschließlich Montag, 02.09.2024 angeordnet.

Beobachtungsflüge wegen Waldbrandgefahr - Brände und Rauchentwicklung lassen sich aus der Luft besser erkennen

Angeordnet hat die Beobachtungsflüge die Regierung der Oberpfalz im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg. Flüge finden unter anderem auch in unserer Region statt und starten vom Flugplatz Weiden-Latsch (Flugroute: Flugplatz Weiden-Latsch – Moosbach – Plößberg – Rosall – Wernersreuth – Kemnath – Pressath – Flugplatz Weiden-Latsch).

Warum finden Beobachtungsflüge statt?

Wenn durch die Wetterlage große Waldbrandgefahr besteht, ordnet die Regierung der Oberpfalz in Abstimmung mit dem AELF Regensburg, Außenstelle Pielenhofen, die Waldbrandluftbeobachtung besonders gefährdeter Gebiete in der Oberpfalz an.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober tägliche Karten mit der aktuellen Waldbrandgefahr heraus. Für das kommende Woche sind auch Teile des Landkreises Neustadt an der Waldnaab im orangen und roten Bereich (mittlere bis hohe Waldbrandgefahr).

Waldbrand – Ursachen und was zu beachten ist

Neben natürlichen Ursachen wie lange Trockenperioden und Blitzeinschlägen ist die häufigste Ursache für einen Waldbrand ein unvernünftiger Umgang des Menschen mit offenem Feuer. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann einen Waldbrand auslösen! Dabei ist zu beachten, dass es in Bayern nach dem Bayerischen Waldgesetz grundsätzlich gesetzlich verboten ist, im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober im Wald zu rauchen.

Die wichtigsten Verhaltensregeln um einen Waldbrand zu vermeiden sind:

  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster*
  • Lassen Sie keine Flaschen im Wald zurück (die Lichtbündelung des Glases kann ein Feuer auslösen)*
  • Müll vermeiden: weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden.*
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann. Auch Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

* dies stellt zusätzlich auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar!

Darüber hinaus gilt:

  • Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden

Wie laufen die Beobachtungsflüge ab?

Die Befliegung wird von ehrenamtlichen Piloten der Flugbereitschaft der Luftrettungsstaffel Oberpfalz durchgeführt. An Bord des eingesetzten Flugzeugs befinden sich neben dem Piloten je eigens dafür ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr oder der Verwaltung, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, wird aus der Luft per Funk die Feuerwehr alarmiert und die Einsatzkräfte werden zur Brandstelle gelotst.

Bei ergiebigen Niederschlägen entscheiden die Luftbeobachter nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über den Abbruch der Aktion oder deren räumliche Einschränkung. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen (vgl. die oben aufgeführten Hinweise!).

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

   Facebook

  Instagram

Bildquellenverzeichnis

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.