Meldung vom 26.02.2025 Die diesjährige Grüngutsaison hat begonnen. Ab sofort können alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ihre Grünabfälle aus dem Garten über die in den Städten und Gemeinden bereitgestellten Container und Sammelplätze entsorgen. Gesonderte Bekanntgaben der Städte und Gemeinden sind zu beachten.
Die kommunale Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr wieder mit Kontrollen an den Containerstandplätzen zu rechnen ist. Dies soll verhindern, dass Grünabfälle auf Kosten der Allgemeinheit widerrechtlich entsorgt werden. Denn laut Satzung sind nur Besitzer einer Biotonne berechtigt, ihr gesamtes Grüngut über die Sammelstellen zu entsorgen.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Eigenkompostierung gegenüber dem Landratsamt erklärt haben, dürfen hingegen nur groben Astschnitt in die Behälter einwerfen. Alle anderen Grünabfälle müssen vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet werden. Alle Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.