Meldung vom 18.11.2024 Bis zum Samstag, 30.11.2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihr anfallendes Grüngut über die bereitgestellten Grüngutcontainer zu entsorgen. Es gilt zu beachten, dass die Nutzung der Grüngutcontainer und Grüngutsammelstellen ausschließlich denjenigen gestattet ist, die eine Biotonne angemeldet haben.
Eigenkompostierer dürfen lediglich groben Astschnitt anliefern. Rasenschnitt, Laub und Pflanzenreste sind auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Nach dem Ende der Saison werden die Container zeitnah durch die Entsorgungsbetriebe geleert und abgezogen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die noch Grüngut anliefern möchten, dies bis zum genannten Termin zu tun. Grüngutabfälle, die nach dem Abzug der Grüngutcontainer anfallen, müssen über private Entsorgungsbetriebe auf eigene Kosten entsorgt werden.
Wie in jedem Jahr wird der Beginn der neuen Saison 2025 rechtzeitig durch das Landratsamt bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis: Das illegale Ablagern von Grüngutabfällen nach dem Abzug der Grüngutcontainer oder das Nichteinhalten der Anlieferungsvorschriften für Eigenkompostierer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.