Meldung vom 03.03.2022 Die Tourismusbranche wurde von der Corona-Pandemie und den temporären Schließungen schwer getroffen. Um entstandene Belastungen abzufedern und einen kraftvollen Neustart zu ermöglichen, hat die Bayerische Staatsregierung das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ ins Leben gerufen.
Gerade jetzt nach der Öffnung der Tourismusbranche ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in die Bereiche Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung, sowie E-Ladepunkte.
Allgemeines
Die Staatsregierung hat für das Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ Haushaltsmittel von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch ermöglicht die Staatsregierung einen kraftvollen und schnellen Anschub durch eine Vielzahl an neuen Fördermöglichkeiten. Die einzelnen Programmteile greifen ineinander und unterstützen eine rasche Umsetzung noch in 2021 oder zumindest in 2022. Das niederschwellige Förderangebot für Investitionen soll es vor allem den Kleinen und Kleinsten der Branche, denen es oft an dem notwendigen Know-How fehlt und die daher Gefahr laufen, ohne eine adäquate Unterstützung den Anschluss zu verlieren, leichter machen, in Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit zu investieren. Zudem wird die Attraktivität der Regionen unter anderen durch die Maßnahmen zur Besucherstromlenkung gestärkt.
Mit diesem Programm hat Bayern die Möglichkeit, die Krise als Chance zu nutzen, eine erhebliche Steigerung der Angebots - und Dienstleistungsqualität des Tourismus in Bayern – insbesondere bei den kleinen und kleinsten Anbietern – zu erzielen und sich noch stärker als nachhaltige Urlaubsdestination zu etablieren.
Was wird gefördert?
Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der bereits bestehenden und zukünftigen Tourismusförderungen. Umweltschutz und Ideen zu neuen Konzepten, die Arbeitsplätze und Lebensqualität erhalten, sollen fokussiert werden. Gefördert werden deshalb Maßnahmen, die einem nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismusstandort Bayern dienen.
Im Einzelnen sind dies:
- Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
- Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
- Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes der Tourismusverbände und Tourismusregionen
- E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
- Bereitstellung von Beratungsleistungen für Klein- und Kleinstvermieter zu Fragen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit über die regionalen Tourismusverbände
Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigte sind für Investitionen
- in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
- in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
- in die digitale Barrierefreiheit die vier Tourismusverbände und die Trägerorganisationen der 36 Tourismusregionen
- in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
- in die Bereitstellung von Beratungsleistungen die regionalen Tourismusverbände
Antragstellung und Ansprechpartner
Alle Informationen zur Antragstellung, sowie zu Ansprechpartnern, Rechtsgrundlagen etc. finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
→ Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“