Meldung vom 01.02.2018 Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab verleiht alle zwei Jahre einen Sozialpreis. Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3.000,00 € und einer Urkunde verbunden und kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden.
Vergabekriterien:
Mit dem Sozialpreis soll beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich ausgezeichnet werden, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen
erbracht wird. Der Sozialpreis soll insbesondere für den Einsatz auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte
sowie für Sonderprojekte verliehen werden. Der Sozialpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab leben
bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab wohnenden natürlichen Personen, jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis Neustadt a. d.Waldnaab.
Die Vorschläge müssen bis spätestens 31. Mai 2018 schriftlich oder per E-mail an cbraun@neustadt.de eingereicht und begründet werden. Die Anlagen sollte 2 Seiten nicht überschreiten.