Meldung vom 13.04.2018 Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern für die Jahre 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr wieder Jugendschöffenwahlen durchgeführt.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab hat in seiner Sitzung am 11. April 2018 eine Liste aufgestellt, in der all jene Personen aufgeführt sind, die dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Weiden i.d.OPf. zur Wahl als Jugendschöffe vorgeschlagen werden. Diese Vorschlagsliste liegt ab dem 16. April 2018 während der üblichen Öffnungszeiten eine Woche lang im Kreisjugendamt, Zacharias-Frank-Str. 14, Zi.-Nr. D 103, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungs-gesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.