Meldung vom 21.02.2024 Kommenden Montag beginnt die jährliche Grüngutsaison im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Alle Bürgerinnen und Bürger mit angemeldeter Biotonne dürfen ihr anfallendes Grüngut ab diesem Zeitpunkt in die aufgestellten Container einwerfen. Wer eine Eigenkompostierermäßigung erhält, ist nur berechtigt, groben Astschnitt über die Sammelstellen zu entsorgen. Wie in der Vergangenheit werden wieder Kontrollen an den Grüngutcontainern stattfinden. Verstöße können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Es ist zu beachten, das aufgrund des verfügbaren Behältervolumens nur eine Entsorgung einzelner auf Stock geschnittener Heckenpflanzen über die Grüngutsammlung möglich.