Meldung vom 07.09.2017 Die Biotonnen kommen Auslieferung startet am Montag, Leerung ab Oktober Ab Montag den 11. September werden bis Ende September alle beim Landkreis bestellten Biotonnen ausgeliefert. Die rund 12.500 Gefäße werden durch die Firma IFEU GmbH (Institut für Entsorgung und Umwelttechnik GmbH), einem Unternehmen des Mülltonnenherstellers SSI Schäfer aus Neunkirchen im Siegerland, direkt verteilt. Die Entleerung der Biotonnen beginnt in den ersten Gemeinden bereits am 02. Oktober. Eine Terminliste mit Hinweisen zum Befüllen der Biotonne sowie eine entsprechende Wertmarke erhalten die Nutzer der Biotonne gesondert per Post.
Die Termine mit den Tagen der Auslieferung sind in folgender Tabelle aufgelistet. Die Nutzer der Abfall-App erhalten zusätzlich per Push-Nachricht einen Hinweis auf die Verteilung. Die Gefäße werden am jeweiligen Grundstück abgestellt, eine Anwesenheit der Grundstückeigentümer oder Mieter ist nicht notwendig, da die Tonnenzustellung durch die Firma entsprechend dokumentiert wird. Auskünfte zur Uhrzeit der Anlieferung können bei der Verteilung von über 800 Biotonnen pro Tag leider nicht gegeben werden. Das Landratsamt bittet die Gefäße so bald als möglich in das Grundstück zu bringen und mit der Befüllung zu warten bis die Terminliste und die Hinweise zur Befüllung der Biotonne mit der Post kommen. Mit der Post werden auch die Rechnungen für die Biotonnen und zugehörige Müllwertmarken versandt. Eine eigene Gebühr für die Biotonne wird es nicht geben. Wie bisher gibt es zwei Gebührensätze. Zum einen die ermäßigten Abfallgebühren für Eigenkompostierer und zum anderen für die Vollzahler, die das komplette Bioabfallverwertungsangebot des Landkreises nutzen können. Nur die Vollzahler dürfen auch die Gartenabfallcontainer und –sammelplätze des Landkreises in den Gemeinden nutzen. Einzige Ausnahme hierbei ist der Baum- und Strauchschnitt, der sowohl vom Vollzahler als auch vom Eigenkompostierer zu den Sammelstellen gebracht werden darf.
Der Landkreis erfüllt mit der Sammlung und Verwertung der pflanzlichen Bioabfälle gesetzliche Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, mit dem die Bundesregierung von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern die flächendeckende und hochwertige Erfassung und Nutzung der Küchen- und Gartenabfälle verlangt.