Meldung vom 22.02.2023 Die Grüngutanlieferung ist ab dem 22.02.23 wieder in gewohnter Weiße möglich.
Alle Bürger mit angemeldeter Biotonne können wie bisher ihr gesamtes Grüngut zu den in ihrer Umgebung aufgestellten Container anliefern. Für Bürger mit Kompostierermäßigung (Eigenkompostierer) gilt, dass nur die Anlieferung von groben Materials (Baumschnitt in zerkleinerter Form) erlaubt ist. Dies wird durch das Landratsamt stichprobenartig kontrolliert. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Landratsamt weißt zusätzlich darauf hin, dass auch das Ablagern von Abfällen (auch von Grüngut) vor den bereitgestellten Sammelcontainern ebenfalls mit einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises darstellt.
Bitte achten Sie darauf, kein Fremdmaterial (bspw. Kunststoffe) in die Container einzubringen. Dies schadet dem Kompostierprozess, vermindert die Kompostqualität und führt zu einer Anreicherung von Schadstoffen in der Umwelt.